Staatliche Beihilfe für junge Familien
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Staatliche Beihilfe für junge Familien

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Es ist immer schön, wenn ein Baby in die Familie kommt. Egal ob es das erste Kind ist oder schon Geschwister hat. Egal wie, es ist aber auch immer mit finanzielle Einbußen verbunden, weil in der Regel ein Verdienst für eine gewisse Zeit komplett ausfällt.

Es ist immer schön, wenn ein Baby in die Familie kommt. Egal ob es das erste Kind ist oder schon Geschwister hat. Egal wie, es ist aber auch immer mit finanzielle Einbußen verbunden, weil in der Regel ein Verdienst für eine gewisse Zeit komplett ausfällt. Der finanzielle Aspekt steht deswegen nicht im Vordergrund, wenn man sich für ein Kind entscheidet. Der Staat bemüht sich schon mit dem Kindergeld, die Eltern bzw. die Kinder finanziell etwas zu unterstützen. Das gleiche hat er auch mit dem sogenannten Elterngeld vor, was den jungen Eltern in den ersten Lebensmonaten des Kindes gezahlt wird. Hier soll nettoeinkommensabhängig den Eltern eine kleine Finanzspritze gegeben werden. Die Elterngeld Anträge bekommt man bei der Elterngeldstelle des Bundes in seiner Stadt oder auch online auf deren Seite. Wie viel die Eltern bekommen kann dort ebenfalls online abgefragt werden. In der Regel werden Minimum 300 Euro und Maximum 1.800 Euro gezahlt. Es spielt aber auch noch eine wichtige Rolle, ob das Kind Geschwister hat und wie alt diese sind. Je nach Alter der Geschwisterkinder steigt der Elterngeldanteil. Es spielt hier auch keine Rolle, ob sie nur wenig Verdienen oder mehr, auch Selbständige können das Elterngeld beziehen, dass ist jedoch etwas komplizierter, als bei Angestellten. Der Verdiensthöchstsatz bei Alleinerziehenden liegt bei 250.000 Euro und bei Ehepaaren 500.000 Euro. Den Elterngeldantrag kann man sich im Internet besorgen und ganz in Ruhe zu Hause ausfüllen, auch schon vor der Geburt. Es zählt der Geburtsmonat des Kindes. Der Antrag beginnt mit dem Erhalt der Geburtsurkunde und endet nach spätestens 14 Monaten. Er kann aber auch noch nach der Geburt gestellt werden oder sogar noch später, nur wird nicht mehr als drei Monate rückwirkend gezahlt.


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