Die Unfallversicherung – Im Unglück einen Rettungsanker haben
Versicherungen schützen uns in Notfallsituationen vor dem finanziellen Fall. Sie erbringen eine Ausgleichzahlung zum entstandenen Verlust und erwirken so den finanziellen Ausgleich. Die Unfallversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung und ist in das System der Sozialversicherung eingegliedert.Die Unfallversicherung hat den Zweck Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und durch die Arbeit verursachte Gesundheitsschäden finanziell abzudecken und zu entschädigen. Als Grundlage dieser Pflichtversicherung in Bezug auf die Unfallversicherung dient das „Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)“. Die Einführung der Unfallversicherung geschah im Jahre 1884 im Rahmen der Bismarck`schen Sozialgesetzbebung.
Als Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind im Wesentlichen medizinische und berufsfördernde Leistungen mit dem Ziel der Rehabilitation und Lohnersatz,- bzw. Entschädigungsleistungen in Geld. Als Beurteilungsrichtlinie für die Gewähr der gesetzlichen Unfallversicherungen dienen Erfahrungswerte des Versicherungsträgers der Unfallversicherung, sowie Erfahrungswerte in Bezug auf Krankheitsbilder und Krankheitsverläufe. In Bezug auf die Rentenleistung der Unfallversicherung, gibt es derzeit noch keine Anrechnung des Einkommens. Somit bezieht sich lediglich die Rentenleistung des Trägers der Unfallversicherung auf das Einkommen. Bei der Leistun
Weitere Tipps und Informationen über unser Artikelverzeichnis gibt es hier. Die Sitemap listet alle Artikel im 0AM.de Artikelverzeichnis.
Im 0AM.de Artikelverzeichnis werden interessante Projekte im Rahmen eines Artikels vorgestellt, wie hier der Artikel über
`Unfallversicherung - Im Unglück einen Rettungsanker haben`, auch Sie können hier Autor werden und einen Artikel veröffentlichen lassen.