Patientenakten dürfen von Zahnzusatzversicherungen angefordert werden
Vor einigen Wochen hat das Oberlandesgericht entschieden, dass Zahnzusatzversicherungen auch Patientenakten anfordern können, die schon vor dem Eintritt in die Versicherung, bzw. noch während der laufenden Wartezeit, existiert haben. Die Wartezeit, die von so gut wie jeder Zahnzusatzversicherung in Anspruch genommen wird, dient in erster Linie dazu, um die Versicherung vor Leuten zu schützen die nur schnell für die Dauer einer Behandlung eine Versicherung abschließen wollen. Lesen Sie mehr zu Wartezeiten und dem großen Zahnzusatzversicherung Test 2012.
Die Zahnzusatzversicherung zahlt nicht
Die Zahnzusatzversicherung verweigerte einem Patienten die Kostenübernahme über einen Zahnersatz, da der Patient nach wiederholtem Auffordern nicht die Patientenakte zur Einsicht freigeben wollte. Aus diesem Grund ging die Versicherung davon aus, dass der reparierte Schaden schon bestanden hat bevor der Patient die Versicherung abgeschlossen hatte. Um dies zu falsifizieren oder zu beweisen forderte die Zahnzusatzversicherung eine Kopie der Patientenakte an, die den Gesundheitszustand des Patienten dokumentierte, ein Jahr vor Eintritt in die private Versicherung. Nachdem diese auch nicht von Patient und Zahnarzt zur Einsicht freigegeben wurden. Entschied sich die Versicherung nicht zu zahlen. Daraufhin klagte der Patient. Das Gericht orderte die Offenlegung der Patientenakte an um den Fall zu klären. Der Patient war der Ansicht, er müsse nur auf konkret gestellte Fragen antworten geben, doch dies wiesen die Richter ab. Auch einen Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wies das Gericht von vornherein ab und begründete es damit, dass ein Zahnarzt nicht über prekäre Daten über einen Patienten verfüge, so wie das vielleicht ein Hausarzt tut.
Ehrlichkeit siegt – auch bei Zahnzusatzversicherungen
Wieso der Patient über so viele Distanzen ging bleibt schleierhaft. In jedem Vertrag der Zahnzusatzversicherungen steht geschrieben, dass Angaben ehrlich gemacht werden müssen, da ansonsten Erstattungen nicht erfolgen oder sogar wieder zurück gefordert werden können. Dass Zahnzusatzversicherungen Einblicke in die Patientenakte fordern, ist nicht neu und sollte niemanden mehr wundern. Aus diesem Grund ist es einem immer gut angeraten bei einem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ehrlich seine Vorgeschichte anzugeben.