Die DKV hat einen sehr guten Tarif auf den Markt gebracht, der bei sehr guten Leistungen zu einem günstigen Preis zu haben ist. Zusätzlich zu den Regelleistungen und der Erstattung höherwertiger Behandlungen, erstattet die DKV mit ihrer Zahnzusatzversicherung auch Mehrkosten bei kieferorthopädischen Behandlungen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Top Werte bei Zahnbehandlung und Zahnersatz bei der DKV-Zahnzusatzversicherung
Die erste Besonderheit der Zahnzusatzversicherung der DKV ist die Leistung im Bereich der professionellen Zahnreinigung. Diese prophylaktische Maßnahme wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht unterstützt. Die DKV leistet hier einmal im Jahr ganze 85€. Im Bereich der Regelleistungen, also Leistungen, Behandlungen und Maßnahmen, die auch die gesetzliche Krankenkasse unterstützt, ergänzt die DKV-Zahnzusatzversicherung den Zuschuss der Krankenkassen, sodass der Patient nichts mehr zuzahlen muss.
Weitergehend unterstützt die DKV-Zahnzusatzversicherung bei Zahnbehandlungen ihre Versicherten mit Zuzahlungen für hochwertige Materialien, wie zum Beispiel den Einsatz von Kunststofffüllungen oder übernimmt auch Teile der Kosten, die bei Wurzelkanal- und Paradontosebehandlungen entstehen.
Bei Zahnersatz bietet die Zahnzusatzversicherung der DKV weitere Top Leistungen. Grundsätzlich ist festsitzender Zahnersatz und herausnehmbarer Zahnersatz für eventuelle Reparaturen mit versichert – auch bis zu drei bestehende Zahnlücken werden für spätere Behandlungen mit in den Versicherungsschutz aufgenommen.
Wie bei Zahnbehandlungen erstattet die DKV-Zahnzusatzversicherung auch bei Zahnersatz die Zusatzkosten bei Regelleistungen. Im höherwertigen Bereich erreicht der Rechnungswert nie mehr als 15% der eigentlichen Kosten. Bei Zahnersatzmaßnahmen, wie Kronen, Implantaten oder Inlays oder auch Verblendungen von Brücken leistet die DKV mindestens 85% des Rechnungswertes, wobei die bonusheftbedingten zusätzlichen Leistungen seitens der gesetzlichen Krankenkassen noch aufgeschlagen werden und somit bei bewusstem Umgang mit den eigenen Zähnen die möglichen Zuzahlungen auf ein Minimum sinken.
Wartezeiten und Summenbegrenzung bei der DKV-Zahnzusatzversicherung
Für den Teilbereich Zahnersatz gibt es eine dreijährige Summenbegrenzung, innerhalb welcher, bis zum dritten Jahr insgesamt ein Höchstwert von 1500€ umgesetzt werden kann. Ab dem vierten Jahr steht die volle Leistung zur Verfügung. Unfallbedingte Behandlungen werden außerhalb der Wartezeit voll erstattet.
Für den Bereich der Zahnbehandlung gelten die Summenbegrenzungen nicht und die Versicherten können von Beginn an die vollen Leistungen genießen.
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