Die Gewerkschaft der Lokführer beklagt die Prozesswut der Bahn. Am Ende wird aber auch jeder Gewerkschafter froh sein über das deutsche Arbeitsrecht. Enthält das Arbeitsrecht doch genau die Schutzmechanismen, die ein Arbeitnehmer benötigt. Anders als in Amerika ist es in Deutschland zum Beispiel nicht möglich, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach belieben kündigt. Nach Ablauf einer Probezeit, die in aller Regel sechs Monate beträgt, benötigt der Arbeitgeber schon einen guten Grund, um sich von dem Arbeitnehmer wieder zu trennen. Dieses Prozedere und jeder Kündigungsgrund ist nach den Grundsätzen im deutschen Arbeitsrecht natürlich auch voll gerichtlich überprüfbar. Neben den Formalien der Kündigung wird vom gericht vor allem der angegebene Kündigungsgrund überprüft. Verschiedentlich versuchen Arbeitgeber das Kündigungsprozedere dadurch zu unterlaufen, indem sie nur befristete Arbeitsverträge mit dem Arbeitnehmer vereinbaren. Nach Ablauf der Befristung läuft das Arbeitsverhältnis automatisch aus. Es kann natürlich verlängert werden. Oder eben auch nicht. Das deutsche Arbeitsrecht erlaubt solche Befristungen von ASrbeitsverhältnissen in gewissem Umfang. Es darf aber nicht dazu führen, dass eine ganze Kette von Befristungen aneinandergehängt wird, um so eine feste Bindung zu vermeiden. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer nach Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrages grundsätzlich einen unbefristeten Arbeitsvertrag anbieten. Das deutsche Arbeitsrecht erlaubt eine nochmalige Befristung nur bei Vorliegen eines wichtigen und nachvoillziehbaren Grundes.
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