Gerichtsvollzieher & Co.- Wie funktioniert das?
Willkommen: Besucher   Login |  Registrieren |  neue Artikel |  Alle Artikel |  Impressum |                     

ArtikelVerzeichnis 0AM.de » Artikel » News » News 4 » Gerichtsvollzieher & Co.- Wie funktioniert das?

Gerichtsvollzieher & Co.: Wie funktioniert das?

Ads

Hat ein Gläubiger einen berechtigten Anspruch, so wird er diesen durchsetzen. Üblicherweise erfolgt zunächst eine Mahnung des Gläubigers selbst. Achtung: Diese braucht unter bestimmten Voraussetzungen gar nicht zu erfolgen (§ 286 Abs. 2 BGB). Danach befindet sich der Schuldner im Verzug. In den AGB ist häufig bereits eine Gebühr für die Mahnung angesetzt, oft im Bereich um 10 Euro. Diese ist dann zusätzlich zur Schuld zu zahlen.

Im Verzug ist der Schuldbetrag dann zu verzinsen. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Zinssatz 5 Prozentpunkte pro Jahr über dem Basiszinssatz, also derzeit insgesamt 8,19% pro Jahr. Außerdem kann der Schuldner einen sog. Verzugsschaden geltend machen (§ 286 Abs. 4 BGB). Dabei handelt es sich um alle Kosten, die für die Beitreibung der Forderung notwendig sind. Dazu gehören regelmäßig und nach gefestigter Rechtsprechung immer Kosten der Einschaltung eines Inkassobüros oder Rechtsanwalts. Diese werden entsprechend einer Gebührenordnung tätig und erhalten wertabhängige Gebühren anhand einer Tabelle. Außerdem können hier noch weitere Kosten anfallen, z.B. Ermittlungskosten, wenn der Schuldner unter seiner alten Anschrift nicht zu ermitteln ist.

 

Diese Ermittlungskosten beispielsweise sind nicht zu unterschätzen. Manchmal ist der Schuldner durch eine einfache Abfrage beim Einwohnermeldeamt nicht zu finden. Dann müssen weitere Auskunftsquellen bemüht werden. Am einfachsten uns kostensparendsten hilft hier die Telefonauskunft. Ist auch hier nichts zu finden, kann z.B. in Grundbüchern, bei Arbeitgebern, ehemaligen Nachbarn, Verwandten, Hauverwaltungen, Vermietern oder beim Arbeits- oder Sozialamt recherchiert werden.

 

Zahlt der Schuldner auf Mahnungen des Inkassobüros oder Rechtsanwalts nicht, sind also schon erhebliche weitere Kosten angefallen. Dabei muß man beachten, daß Zahlungen des Schuldners nach § 367 BGB immer zuerst auf Kosten und Zinsen angerechnet werden und erst nach deren vollständigem Ausgleich die Hauptforderung tilgen.

 

Ist immer noch keine Zahlung erfolgt, steht das Klageverfahren an. Oft wird hier das Mahnverfahren gewählt, manchmal empfiehlt sich aber auch gleich da normale Klageverfahren.

 

In diesen Verfahren ist die Einwendung, man sei zahlungsunfähig, übrigens nicht zulässig. „Geld hat man zu haben“ ist des Juristen Ausdruck dafür – verurteilt wird man trotzdem. Man kann sich aber natürlich jederzeit und insbesondere, bevor es zu einem Klageverfahren kommen muß, mit dem Gläubiger oder seinem Vertreter (Inkassobüro, Rechtsanwalt) in Verbindung setzen und eine Ratenzahlung vereinbaren. Diese dokumentiert man am besten damit, daß man schon einmal vorab einen Teilbetrag zahlt. So sieht der Gläubiger, daß Zahlungsbereitschaft vorliegt und keine „leeren Versprechungen“ gemacht werden.

 

Am Abschluß des Verfahrens steht ein rechtskräftiges Urteil. Dieses ist vollstreckbar, d.h. der Gläubiger kann damit Vollstreckungsmaßnahmen einleiten, bis er vollständig durch Zahlung befriedigt ist.

 

Dazu gehört zum Beispiel die Kontopfändung. Der Gläubiger kann diese bei Gericht beantragen. Dadurch wird der Bank des Schuldners gerichtlich verboten, an diesen zu leisten. Stattdessen hat die Bank ein evtl. Guthaben sowie die Zahlungseingänge an den Gläubiger zu überweisen. Während dieser Zeit ist das Konto gesperrt, d.h. der Schuldner kann keinerlei Verfügungen vornehmen; Überweisungen sind nicht möglich, Lastschriften platzen. Die Kontopfändung ist damit eine sehr unangenehme Maßnahme des Gläubigers, da sie z.B. durch rückgebuchte Mietzahlungen eine erhebliche Eskalationswirkung hat. Natürlich wird die Kontopfändung sofort aufgehoben, wenn der Schuldner seine Schuld beglichen hat. Der Schuldner wird übrigens vor einer Kontopfändung nicht benachrichtigt, so daß keine Möglichkeit besteht, das Guthaben vorher „abzuziehen“. Dies wäre ohnehin strafbar (§ 288 StGB).

 

Ein ähnliches Instrument ist die Lohnpfändung, bei der dem Arbeitgeber ein gerichtliches Verbot erteilt wird, an den Schuldner zu leisten. Er erhält dann nur noch den sog. unpfändbaren Anteil seines Lohns, das „Existenzminimum“ also, ausbezahlt. Der Rest des Gehalts wird an den Gläubiger überwiesen. Die Lohnpfändung ist besonders unangenehm, weil der Arbeitgeber von eventuellen Geldproblemen informiert wird und ggf. Kollegen etwas mitbekommen.

Aber auch hier gilt: Durch Zahlung kann die Lohnpfändung abgewendet werden, bzw. sie wird dann sofort aufgehoben.

 

Außerdem wird oft der Gerichtsvollzieher beauftragt. Dem Gerichtsvollzieher stehen eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Verfügung. Im Regelfall sucht er den Schuldner zunächst unangekündigt zu Hause auf; viele Schuldner zahlen nun bereits freiwillig. Bei einem Schuldner, der anwesend ist, kontrolliert der Gerichtsvollzieher nun außerdem die Wohnung auf der Suche nach pfändbarer Habe – dies jedoch freiwillig für den Schuldner. Luxusartikel werden gepfändet und versteigert. Oft ist nichts zu pfänden; dann füllt der Gerichtsvollzieher ein Protokoll über eine fruchtlose Pfändung aus und lädt den Schuldner zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vor.

 

Zu diesem Termin, der meist im Büro des Gerichtsvollziehers in den Räumen des Amtsgerichts stattfindet, muß der Schuldner erscheinen! Erscheint er nicht, kann Haftbefehl ergehen, und der Schuldner kann so lange in Ordnungshaft genommen werden, bis er die eidesstattliche Versicherung abgibt (max. 6 Monate).

 

Die eidesstattliche Versicherung ist ein Vermögensverzeichnis, das der Schuldner gemeinsam mit dem Gerichtsvollzieher ausfüllt. Er hat darin wahrheitsgemäß ALLE Vermögensverhältnisse offenzulegen, z.B. Bargeld, wertvolle Gegenstände, Konten, Fonds, Depots, Lebensversicherungen, Arbeitgeber, Einkünfte aus Selbständigkeit, Renten, Erbschaften, Schließfächer etc. Danach hat er die Richtigkeit der Angaben an Eides Statt zu versichern. Damit ist nicht zu spaßen – eine Falsche Versicherung an Eides Statt ist eine Straftat (§ 156 StGB).

 

Das Vermögensverzeichnis der eidesstattlichen Versicherung wir dem Gläubiger übermittelt, der damit in die Lage versetzt wird, sämtliche dort aufgeführten Vermögenswerte zu pfänden. Außerdem wird die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (sowie auch ein eventueller Haftbefehl) in das Schuldnerverzeichnis am Amtsgericht eingetragen. Dies hat eine sehr fatale Wirkung, damit reduziert sich nämlich üblicherweise die Kreditwürdigkeit auf Null. Mit der Eintragung im Schuldnerverzeichnis stehen diese Einträge auch sofort in Auskunfteien wie der Schufa, Creditreform etc.

Ein Artikel der Alpha Group AG.


Diese Seite über "Gerichtsvollzieher & Co.: Wie funktioniert das?" drucken

Social Bookmarks wong it  del.icio.us  Furl  webnews  yigg it   seoigg   www.h00ligan.de  xixxi.de 

Social Sites Teilen

Links

Weitere Artikel in dieser Kategorie
 » Handyortung
    von yari am 16.10.2007
 » Dessertrezepte für Weihnachten
    von silvie am 11.10.2007
 » Singles in Deutschland
    von silvie am 11.10.2007
 » Alles Gute
    von silvie am 11.10.2007
 » Grußkarten
    von silvie am 11.10.2007
 » Das kostenlose Girokonto im ...
    von zamum am 11.10.2007
 » Klingeltöne
    von silvie am 11.10.2007
 » Ferienwohnungen
    von skrüger am 13.10.2007
 » Adoption
    von Avocado am 13.10.2007
 » Arbeitsrecht und Kündigung
    von Avocado am 13.10.2007
 » Chiapas
    von roehrich am 15.10.2007
 » Guanajuato
    von roehrich am 15.10.2007
 » Wie Sie schnell und einfach ...
    von chinavisum am 18.10.2007
 » Jobbörsen
    von berndww am 19.10.2007
 » Gadget
    von R. S. am 21.10.2007
 » Urlaubspartner
    von R. S. am 21.10.2007
 » Mini GmbH
    von R. S. am 21.10.2007
 » Den optimalen Webhoster finden
    von ramses2100 am 21.10.2007
 » Prime Office AG - REITS - Ei...
    von Rothenberg am 24.10.2007
 » Gerichtsvollzieher & Co....
    von alphagroupag am 24.10.2007
 » Der Vorteil für potentielle ...
    von Elke Lohre am 25.10.2007
 » Grabmale und Allerseelen
    von Hubert am 29.10.2007
 » Die Einführung des neuen EU-...
    von todre am 31.10.2007
 » Luxus ist, wer eine Fertigga...
    von Peter Fonrobert am 30.10.2007
 » Autopflege und Lackversiegel...
    von Antonia am 01.11.2007
 » Webdesign und Suchmaschineno...
    von Antonia am 01.11.2007
 » Rechtsanwalt und Steuerberat...
    von Krischan Treyde am 03.11.2007
 » Onlinebewerbung auf dem Vorm...
    von Starflame am 03.11.2007
 » Kann man im Internet eigentl...
    von Antonia am 04.11.2007
 » Handystrahlung und dessen ne...
    von tobberich am 05.11.2007
 » Wer braucht noch einen Festn...
    von tobberich am 05.11.2007
 » Werbegeschenke und Werbearti...
    von Chaot am 06.11.2007
 » Songtexte mit Übersetzung un...
    von Guido am 06.11.2007
 » Infrarotkabinen - die Wohlfü...
    von Gilles.Morawe am 07.11.2007
 » Geburtstagssprüche 50. Gebur...
    von Chaot am 07.11.2007
 » Geburtstagssprüche zum 30. G...
    von Chaot am 08.11.2007
 » 1.Dezember ist Welt-Aids-Tag
    von weltaidstag am 09.11.2007
 » Einladung zum Geburtstag, ko...
    von Chaot am 09.11.2007
 » MPU Test
    von sorpe am 10.11.2007
 » Energiesparlampen der CO2 Ka...
    von harald22 am 10.11.2007
 » Originelle Geburtstagsgesche...
    von Chaot am 11.11.2007
 » Lustige Sprüche zum 18. Gebu...
    von Chaot am 12.11.2007
 » Büromöbel
    von smoru am 12.11.2007
 » Ferienwohnung
    von smoru am 14.11.2007
 » Autopfand
    von smoru am 14.11.2007
 » Ferienhaus Toskana
    von smoru am 14.11.2007
 » Jugendweihe - Glückwunsch, D...
    von Chaot am 14.11.2007
 » Informationen mit dem Intern...
    von zamum am 15.11.2007
 » Dirk Fischer
    von Eva D am 15.11.2007
 » Hundezubehör Hundeartikel Hu...
    von adnetmedia am 16.11.2007



Weitere Tipps und Informationen über unser Artikelverzeichnis gibt es hier. Die Sitemap listet alle Artikel im 0AM.de Artikelverzeichnis.

Im 0AM.de Artikelverzeichnis werden interessante Projekte im Rahmen eines Artikels vorgestellt, wie hier der Artikel über
`Gerichtsvollzieher & Co.- Wie funktioniert das?`, auch Sie können hier Autor werden und einen Artikel veröffentlichen lassen.