Da gesetzliche Richtlinien von der EU vorgeben werden, gibt es seit einiger Zeit den EU-Führerschein. Dieser soll die Handhabung der Fahrerlaubnis in der gesamten EU vereinfachen. Mit der Einführung des neuen EU-Führerscheins soll den Einwohnern der Europäischen Union zum Beispiel ein Umzug innerhalb der EU erleichtert werden. Die neue Fahrerlaubnis ist nämlich in allen Mitgliedstaaten gültig, und muss daher nicht mehr neu beantragt oder sogar gemacht werden. Mit der Einführung dieses EU-Führerscheins hat sich auch die Einteilung der verschiedenen Klassen geändert. Der EU-Führerschein hat wesentlich mehr Fahrzeugklassen bekommen als zum Beispiel der alte deutsche Führerschein. So dürfen Führerscheinneulinge, die die Fahrerlaubnis der Klasse B erlangen, nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen steuern. Hat man seinen Führerschein noch zu Zeiten der alten Regelungen gemacht, darf man weiterhin Fahrzeuge bis zu einem Gewicht von 7,5 Tonnen führen. Geändert hat sich auch das äußere Erscheinungsbild. Der EU-Führerschein besteht nur aus einer kleinen Plastikkarte. Die alten Führerscheine sind aber noch bis zum Jahr 2032 gültig. Auch neu: Bis zum Jahre 2013 kann man seine Fahrerlaubnis auch im europäischen Ausland erwerben. Diese Tatsache führte in letzter Zeit zu dem so genannten Führerscheintourismus. Wer hierzulande die Fahrlizenz entzogen bekommt, muss unter Umständen die MPU über sich ergehen lassen. Diese medizinisch-psychologische Untersuchung kostet meistens viel Geld und Zeit. Da die Erfolgsaussichten, diesen Test zu bestehen, nicht sehr groß sind, reizt viele Menschen die Chance, den Führerschein im Ausland zu machen. So kann die lästige MPU einfach umgangen werden. Zwar ist diese Tatsache moralisch umstritten, das EU Recht lässt es aber zu.
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