Das Abrechnungssystem beim Zahnarzt ist für uns Patienten eher undurchsichtig und kom-pliziert. Bei gesetzlich Versicherten rechnet der Zahnarzt direkt mit der Krankenkasse ab. Mehrkosten, die die Regelversorgung der gesetzlichen Kassen übersteigen, muss der Patient selbst bezahlen. Diese Mehrkosten rechnet der Zahnarzt laut der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) ab. Diese GOZ gibt es nun seit 1988 in unveränderter Form.
Nach mehr als 20 Jahren wird die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) jetzt angepasst. Dies bedeutet zum einen, dass neue Behandlungsmethoden mit aufgenommen werden und das die Gebühren zum Teil erhöht werden. Die Anpassung der GOZ ist natürlich schon nötig, jedoch wird die Preiserhöhung manche Patienten sehr verärgern. Die Aufnahme der neuen Behandlungsmethoden stellt eine Sicherheit bei der Abrechnung des Zahnarztes dar. Durch die Erhöhung der GOZ steigen manche Kosten wohl um bis zu 6 %. In Zahlen bedeutet dies für den Patienten, dass er für zweiflächige Einlagefüllung bis zu 100 Euro mehr selbst bezahlen muss. Für Kronen kommen Mehrkosten von etwa 74 Euro auf den Patienten zu und eine Teleskopkrone kostet nun bis zu 237 Euro mehr.
Wer die hohen Kosten nach der GOZ Erhöhung scheut und sich absichern möchte, sollte über den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nachdenken. Diese Zahnzusatzversicherungen übernehmen meist auch den privaten Teil, also den der vom Zahnarzt nach der GOZ abgerechnet wurde, der Rechnung.
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