Rechtsanwalt-Leipzig-News: Ruderprozess beginnt von vorn
Der Gerichtsprozess wegen fahrlässiger Tötung wie auch Körperverletzung gegen einen Ruderclub-Chef aus Leipzig wird neu aufgerollt. Dadurch widerrief das Gericht seinen im Dezember 2010 gefällten Freispruch für den Angeklagten, erwirkt durch dessen Rechtsanwalt. Leipzig war am 13. April 2008 zum tragischen Ort eines Ruderunfalls geworden: Fünf Nachwuchsruderer aus Dessau, die zusammen mit anderen Ruderern gerade eine Regatta auf der Weißen Elster starten wollten, wurden mit ihrem Boot von der starken Strömung erfasst und stürzten das Elsterwehr am Palmengarten hinab. Dabei ertrank ein 12 Jahre alter Junge. Ein weiterer Junge wurde schwer verletzt und trug bleibende Schäden davon. Der anschließende Prozess gegen den Chef des verantwortlichen Ruderclubs endete im vergangenen Dezember mit einem Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte im Weiteren Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Das Oberlandgericht in Dresden hat nun den Freispruch aufgehoben. Laut der Aussage der Gerichtssprecherin Gesine Tews seien die Feststellungen des Landgerichts Leipzig keineswegs genügend, um einen Freispruch des Angeklagten zu legitimieren. Jens G. war zuerst der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung für schuldig befunden und vom Gericht verwarnt worden. Seiner danach eingelegten Berufung wurde dennoch ebenso stattgegeben. Nun soll eine zusätzliche Kammer des Gerichts beurteilen, ob die durch das Elsterwehr ausgehende Risiko im Sicherheitskonzept des Veranstalters hinlänglich berücksichtigt wurde. Dennoch soll untersucht worden, ob die Tatsache, dass es sich um ein Kinderrennen für Anfänger gehandelt hat, ausreichend berücksichtigt wurde.
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