Die Riester-Rente und die Rürup-Rente sind zwei staatlich geförderte Anlageformen zur Altersvorsorge. Die Riester-Rente richtet sich an alle in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte. Die Rürup-Rente richtet sich an Selbständige, Freiberufler und Besserverdienende.
Die demografische Entwicklung in Deutschland stellt das Rentenversicherungssystem vor ganz neue Herausforderungen. Die gesetzliche Vorsorge basiert auf dem Umlageverfahren. Das bedeutet, die eingezahlten Beiträge der Arbeitnehmer werden nicht gespart, sondern für die laufenden Rentenzahlungen sofort verwendet. Die Zunahme der Rentenberechtigten im Verhältnis zu den Beitragszahlern hat sich verschoben. In der Konsequenz, ein Beitragszahler hat für eine wachsende Anzahl von Rentnern aufzukommen.
Da die gesetzliche Rente den Lebensstandard nicht in dem Maße sichern kann, wie er zuzeiten der Berufstätigkeit gepflegt wurde, ist jeder Arbeitnehmer, und auch Selbständige und Freiberufler, gut beraten, private Altersvorsorge zu betreiben. Die privaten Versicherungen sind nicht umlage-finanziert, sondern kapitalgedeckt. Der Möglichkeiten sind viele. Risikoreichere Anlage, die einen hohen Zinsgewinn versprechen, aber auch das Risiko eines Verlustes einschließen.
Staatliche Unterstützung erfahren zwei Anlageformen der privaten Altersvorsorge. Da ist die Riester-Rente zu nennen, zum anderen die Rürup-Rente.
Die Riester-Rente richtet sich an alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte: Arbeiter, Angestellte, rentenversicherungspflichtige Selbständige, Wehr- und Zivildienstleistende, Beamte und an die über die Künstlersozialkasse versicherten Künstler. Die Zulage vom Staat besteht aus zwei Komponenten: die Altersvorsorgezulage, auch für den Ehepartner und Kinder, und über den Sonderausgabenabzug gemäß des Einkommensteuergesetzes.
Die Rürup-Rente ist eine interessante Anlageform für Selbständige, Freiberufler und Besserverdienende. Diese Pesonengruppe ist für die Riester-Rente nicht zulagenberechtigt. Die Beiträge zu Rürup-Verträgen können ebenso als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Während der Ansparphase ist das Kapital pfändungssicher und Hartz-IV geschützt. Zusätzliche Absicherungen im Rahmen der Rürup-Versicherung sind möglich, z.B. eine Berufsunfähigskeitsversicherung, die Vereinbarung einer Hinterbliebenenrente an den Ehepartner oder die Kinder.
Eine kompetente Vorstellung dieser Versicherungen sollte in beiden Fällen erfolgen. Dazu gehört ein Tarifvergleich und eine kostenlose und persönliche Beratung dieser sinnvollen Absicherung für das Alter.
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