Die Riester Rente ist eine vom Staat durch Sonderausgabenabzugmöglichkeiten und zusätzliche Zuzahlungen geförderte Rente in Deutschland, die aber privat finanziert wird. Sie stellt in Deutschland einen nicht unwichtigen Teil der Altersvorsorge dar und ist durch das Altersvermögensgesetz eingeführt worden.
Der Name Riester Rente geht auf den ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester, der seinerzeit eine weitere freiwillige Altersvorsorge bewarb, die durch eine Förderung einer Altersvorsorgezulage umgesetzt werden sollte, nachdem nach der Rentenreform in 2000/2001 das Nettorentenniveau reduziert wurde. Mit der Riester Rente können sämtliche zulagenberechtigte Personen in Deutschland eine private Altersvorsorge mit einer Förderung durch den Staat aufbauen, wobei der Anbieter zu Beginn des Auszahlungszeitpunktes minimal die Summe der eingezahlten Beiträge zu garantieren hat.
Darüber hinaus wird eine lebenslange Rente in gleichbleibender oder sogar steigender Höhe gezahlt, wobei beim Tod des Versicherten vor Ende der garantierten Auszahlungszeit auch der Ehepartner die Rente innerhalb des Zeitraums weiter erhalten kann. Wer selbst genutztes Wohneigentum zur Altersvorsorge erwerben möchte, kann ebenfalls bis zu 75 oder sogar 100 % des Rentenkapitals entnehmen, und da Darlehen zur Anschaffung von selber genutzten Immobilien förderfähig sind, müssen auch nur die Tilgungsbeiträge verwendet werden, um die Förderung zu erhalten. Das angesammelte Kapital, dass sich in einem solchen Vertrag für Riester Rente befindet, wird aber bei der Anrechnung von Vermöge berücksichtigt.
Das gesparte Kapital kann man, meist allerdings gegen Gebühren auf einen anderen Anbieter übertragen, erfreulicherweise ist aber das Riester Konto während der Phase des Ansparens vollkommen sicher vor Pfändungen.