Eine Unfallversicherung ist nicht immer gleich Unfallversicherung. Man kann sich dabei gesetzlich als auch privat versichern lassen. Doch nur wenige Menschen wissen, was eine gesetzliche Unfallversicherung abdeckt und was nicht. So haben viele Menschen keine ausreichende Unfallversicherung, für den Fall falls mal was passiert.
Die Unfallversicherung ist wie der Name schon sagt eine Versicherung für den Fall, falls mal ein Unfall passiert. In dem Fall übernimmt die Versicherung einen Großteil der Kosten und die Unfallversicherung wird in zwei Versicherungen aufgeteilt.
1. Gesetzliche Unfallversicherung:
Sie soll Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten. Z.b Arbeitnehmer und Auszubildender sind gesetzlich unfallversichert. Außerdem sind versichert Fahrgemeinschaften, die auf dem Weg von oder zur Arbeit sind.
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt zudem:
Landwirte
Kinder, die Kindergärten und Kindertagesstätten besuchen
Schüler
Studenten
Helfer bei Unglücksfällen
Zivil- und Katastrophenschutzhelfer
Blut- und Organspender
Innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung unterscheidet man pflichtversicherte und freiwillig versicherte Personen. Pflichtversichert sind Arbeitnehmer, Landwirte, Auszubildende, Schüler, Studenten und Kinder. Freiwillig versicherte Personen sind wie z. b Unternehmer, Selbständiger oder Freiberufler. Denn sie haben die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich versichern zu lassen. Eine oftgenutzte freiwillige Versicherung ist die Private Krankenversicherung für Beamte.
2. Private Unfallversicherung:
Die private Unfallversicherung deckt die Risiken ab, die Ihnen zu Hause oder in der Freizeit zustoßen können. Eine private Unfallversicherung springt ein, bei den Unfällen die in der Freizeit passieren.
Unfälle passieren jeden Tag – ein kurzer Augenblick der Unachtsamkeit genügt! Die gesetzliche Unfallversicherung ist nur für Berufstätige und auch dort nur für Unfälle am Arbeitsplatz und auf den dazugehörigen Wegstrecken, aber die Mehrheit der Unfälle passieren in der Freizeit – also zu einer Zeit, in der die gesetzliche Unfallversicherung nicht wirksam ist. Daher ist eine zusätzliche Absicherung (private Unfallversicherung) sinnvoll.
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