Ein Beitragsentlastungstarif ist eine zusätzliche Tarifoption im Bereich der privaten Krankenversicherung und dort auch sehr sinnvoll. Denn wer sich heute für eine private Krankenversicherung entscheidet, ist in der Regel auch im Rentenalter weiterhin privat krankenversichert. Allerdings entfällt im Rentenalter der Arbeitgeberzuschuss zur Beitragszahlung und so muss der komplette Beitrag aus eigenen Mitteln übernommen werden.
Zwar erhält man einen kleinen Zuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung, dieser Zuschuss orientiert sich aber ausschließlich an der Höhe der Rente und nicht an den Beitragsbelastungen für die private Krankenversicherung. Im Rentenalter sind gesetzlich Krankenversicherte, die ausschließlich eine gesetzliche Rentenleistung erhalten in Bezug auf den Beitrag häufig etwas günstiger, da der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung dann nur auf die Höhe der gesetzlichen Rentenzahlung erhoben wird. Werden zusätzlich noch Betriebsrenten, eine Rentenzahlung aus einer Direktversicherung oder Mieteinnahmen erzielt, so steigt auch der gesetzliche Krankenversicherungsbeitrag schnell an.
Da die Kalkulation der privaten Krankenversicherungsbeiträge die Einnahmen völlig außer Acht lässt und nur das versicherte Risiko kalkuliert, kann hier im Alter der Beitrag doch recht hoch liegen. Damit die private Krankenversicherung auch im Rentenalter noch bezahlbar ist, werden in der Ansparphase zwar Alterungsrückstellungen gebildet, diese dienen aber in erster Linie um den Beitrag im Rentenalter möglichst konstant zu halten. Möchte man zusätzlich, dass der Beitrag der privaten Krankenversicherung reduziert wird, kann man dies mit einem Beitragsentlastungstarif erreichen.
Ein Beitragsentlastungstarif wird zwischenzeitlich von den meisten privaten Krankenversicherungsunternehmen angeboten. Es handelt sich hier um eine zusätzliche Tarifoption die jedoch ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden kann. Auch auf den Beitragsentlastungstarif erhält der Arbeitnehmer, falls er noch nicht über dem Höchstbeitrag liegt einen Arbeitgeberzuschuss. Somit beteiligt sich im optimalen Fall auch der Arbeitgeber an der Finanzierung der PKV-Beitragsreduzierung fürs Rentenalter.
Wer also Angst hat, dass er den Beitrag der privaten Krankenversicherung im Rentenalter nicht mehr tragen kann, sollte auf jeden Fall über den Abschluss eines Beitragsentlastungstarifes nachdenken.