Beurteilung von Schwangerschafts-Diabetes in Versicherungsanträgen
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Laut einer Meldung von aerzteblatt.de (03.05.2010) fordert die Deutsche Diabetes-Gesellschaft, dass in Zukunft ein Blutzucker-Suchtest in die Mutterschaftsrichtlinien mit aufgenommen werde.
Zudem sei es wichtig, bei festgestellter Schwangerschafts-Diabetes (Gestationsdiabetes) eine Weiterbetreuung und –beobachtung sicherzustellen, da sich gezeigt hat, dass jede zweite Frau dann später in einem Zeitraum von 10 Jahren an Diabetes mellitus erkrankt.
Wie viele Frauen tatsächlich eine Gestationsdiabetes bekommen ist leider unbekannt, man vermutet eine hohe Dunkelziffer. Dabei sind die Risiken nicht banal. Da die Kinder im Mutterleib ein zu großes Gewicht entwickeln kommt es häufig zu Geburtskomplikationen. Des weiteren produzieren diese Kinder im Mutterleib zu viel Urin, wodurch die Menge des Fruchtwassers zu stark zunehmen kann, was dann wiederum eine Frühgeburt auslösen kann.
Gestationsdiabetes ist im Prinzip eine Kohlenhydratstoffwechselstörung, die explizit während der Schwangerschaft erstmalig auftritt. Leider ist es nicht so, dass nach der Geburt alles definitiv vorüber ist, wenn jede zweite Frau später an Diabetes mellitus erkrankt.
Eine Frage, die in Zusammenhang mit Gestationsdiabetes somit immer wieder auftaucht ist, ob diese in Versicherungsanträgen mit Gesundheitsfragen (z.B. Krankenversicherung, Krankenzusatzversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherung) angegeben werden muss oder nicht. Ist es etwas Abgeschlossenes oder durchaus ein relevantes Risiko, das angegeben werden muss und dann – mit großer Wahrscheinlichkeit – in vielen Fällen eine Ablehnung des Antrages nach sich zieht.
Die Tatsache, dass viele Frauen mit Gestationsdiabetes später an Diabetes mellitus erkranken macht leider deutlich, dass es für viele nichts Abgeschlossenes darstellt, ganz im Gegenteil, sogar ein ziemlich großes Risiko vorhanden ist.Es wäre somit sicherlich nicht klug, dem Versicherer so etwas zu verschweigen. Denn kommt es zum Versicherungsfall, wird genauestens untersucht, ob die Gesundheitsangaben entsprechend ausgefüllt wurden und wird dann entdeckt, dass ein Schwangerschafts-Diabetes nicht angeben wurde, wird sehr wahrscheinlich die Leistung verweigert.
Folgende Vorgehensweise ist für eine Antragstellung mit Gesundheitsfragen sicherlich empfehlenswert:
a)Stets einen Berater aufsuchen, der alle möglichen Tarife am Markt vermitteln kann (also einen unabhängigen Versicherungsberater, den man stundenweise bezahlt oder einen Versicherungsmakler).
b)Mit diesem Berater die gewünschten Tarife auswählen.
c)Der Berater kann dann bei den entsprechenden Gesellschaften entweder anonyme medizinische Vorabanfragen durchführen oder Probeanträge stellen.
d)Mit den Ergebnissen der Vorabanfragen und Probeanträge dann beschließen, was man bei welcher Versicherungsgesellschaft am besten abschließt, sofern ein Abschluss möglich ist.
Ist ein Abschluss möglich, dann kann dies unter Umständen mit einem Risikozuschlag oder einem Ausschluss des Diabetes mellitus gemacht werden. Wird ein Ausschluss formuliert, ist darauf zu achten, dass diese nie allgemein alles Mögliche ausschließt, sondern ganz konkret formuliert wurde.