Eine Unfallversicherung für den Arbeitnehmer schützt vor Risiken am Arbeitsplatz
Die Unfallversicherung für Arbeitnehmer bietet umfassende Sicherheit im Beruf und ist gleichzeitig fester Bestandteil der Sozialversicherung in Deutschland. In der Regel sind alle Arbeitnehmer automatisch über ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. Jedes Unternehmen ist automatisch Mitglied in einer Berufsgenossenschaft seiner Branche. Dies ist auch zum Vorteil des Arbeitgebers, denn er wird vor dem Risiko gewahrt, dass er für den Arbeitsausfall eines Arbeitnehmers haften muss. Zusätzlich profitiert aber auch der Arbeitnehmer selbst von diesem Schutz. Wird er durch einen Unfall Invalide, dann bekommt er dennoch durch die entsprechende Unfallversicherung für Arbeitnehmer eine festgelegte Summe gezahlt. Diese ergibt sich beispielsweise aus den Beiträgen, die bisher in die Versicherungsgesellschaft eingezahlt wurden.
Die Unfallversicherung für den Arbeitnehmer, die gesetzlich festgelegt ist, bietet im Grunde jedem Arbeitnehmer ausreichende Sicherheit. So sorgt beispielsweise die Berufsgenossenschaft für eine geregelte Abwicklung im Schadensfall. Des Weiteren wird dem Arbeitnehmer eine effektive Heilbehandlung ermöglicht, damit dieser schnell wieder seinen beruflichen Pflichten nachgehen kann. Kann jedoch die Erwerbsfähigkeit nicht mehr vollständig hergestellt werden, wird von der Versicherung eine Rente gezahlt. Zudem erhält der Arbeitnehmer jegliche Hilfe, um eventuell doch wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren zu können. Mit der Unfallversicherung sind alle Tätigkeiten versichert, die im Zusammenhang mit dem bisher ausgeführten Beruf stehen. Private Unfallversicherungen sichern Bereiche ab, die außerhalb des Arbeitsplatzes stattfinden und müssen selbstständig abgesichert werden.
Die gesetzliche Unfallversicherung wird ausschließlich durch die Beiträge ihrer Mitgliedsunternehmen finanziert, die in einem sogenannten nachträglichen Umlageverfahren erhoben werden. Die Beitragshöhe richtet sich dabei nach zwei Kriterien. Zum einen sind für die Höhe der Beiträge die ausgezahlten Arbeitsentgelt- bzw. Lohnsummen der Arbeitnehmer relevant, zum anderen richten sich die Beiträge für die Unfallversicherung auch nach der sogenannten Gefahrenklasse des Unternehmens. So wird im Grunde jedes Unternehmen seitens der Berufsgenossenschaft in eine Gefahrenklasse eingestuft, für die wiederum ein spezieller Gefahrentarif festgesetzt wird.