Eine Anwartschaftsversicherung bietet die Möglichkeit, in der privaten Krankenversicherung, den zuvor abgeschlossenen Versicherungsschutz für einen temporären Zeitraum auf Eis zu legen.
Dies kann insbesondere dann wichtig werden, wenn beispielsweise durch Arbeitslosigkeit oder einen beruflich bedingten Auslandsaufenthalt, der abgeschlossene Vertrag nicht weiter geführt werden kann.
Im Falle der Arbeitslosigkeit gilt in Deutschland folgende Regel. Wir ein Arbeitnehmer arbeitslos und erhält von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld, fällt er automatisch als Pflichtmitglied in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Damit besteht auch das Recht, die private Krankenversicherung aufzulösen. Wenn der arbeitslose Mitarbeiter jedoch davon ausgeht, dass die Arbeitslosigkeit nur vorübergehen ist und nach Aufnahme einer neuen Tätigkeit erneut die Voraussetzungen für einen Wechsel in die private Krankenversicherung erfüllt sind, ist es sinnvoll eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen.
Denn durch den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung werden folgende Punkte gewahrt.
1.Die Wiederaufnahme der privaten Krankenversicherung erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung. Auch dann, wenn sich der Gesundheitszustand zwischenzeitlich verschlechter haben sollte.
2.Die bisher gebildeten Alterungsrückstellungen bleiben erhalten.
3.Bei Wiederaufnahme des Vertrages wird der Beitrag mit dem ursprünglichen Eintrittsalter kalkuliert.
Würde man in dem oben beschriebenen Fall die private Krankenversicherung auflösen, so würde man die bisher gebildeten Alterungsrückstellungen verlieren und hätte zudem das Risiko, dass bei einer neuen Antragsstellung durch veränderte gesundheitliche Verhältnisse ein zusätzlicher Risikozuschlag erhoben wird, oder der Vertag im schlimmsten Fall sogar abgelehnt wird.
Und ganz wichtig ist diese Option für alle Arbeitnehmer die temporär von Ihrem Arbeitgeber im Ausland eingesetzt werden. Denn hier ist sehr stark davon auszugehen, das nach dem Ende des Auslandaufenthaltes weiterhin die Möglichkeit besteht eine private Krankenversicherung abzuschließen bzw. weiterzuführen.
Da der Beitrag für eine Anwartschaftsversicherung meist nur bei 5 bis 10 Prozent des Normalbeitrages liegt, sollten Arbeitnehmer die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, diese Option auf jeden Fall prüfen!