Die Vermieterrechtsschutzversicherung für Eigentümer von Immobilien
Als Eigentümer von Immobilien, welche man vermietet, sollte man in jedem Fall eine Vermieterrechtsschutzversicherung abschließen. Diese ist speziell für Vermieter konzipiert und sichert diese bei Rechtsstreitigkeiten mit einem Mieter ab. Dabei ist es ganz gleich, ob der Mieter gegen seinen Vermieter klagt oder umgekehrt der Vermieter gegen seinen Mieter in den Rechtsstreit zieht. Gesetzliche Auseinandersetzungen entstehen in diesem Bereich schneller als viele denken. Zum Beispiel kann es zu einer Klage kommen, wenn der Vermieter seinen Mietern fristgerecht kündigt, diese aber nicht ausziehen wollen. Eine Räumungsklage ist Bestand der Leistungen einer Vermieterrechtsschutzversicherung. Zudem kann man auf diese Weise auch nicht gezahlte Mieten und Nebenkosten einklagen. In beiden Fällen nimmt man die Vermieterrechtsschutzversicherung aktiv in Anspruch, dass heißt hier klagt der Vermieter gegen seinen Mieter.
Aber auch den umgekehrten Fall gibt es häufig. Hier zieht der Mieter gegen seinen Vermieter in den Rechtsstreik. Besonders häufig passiert dies zum Beispiel bei einem Auszug des Mieters. Wurde am Anfang eine Kaution für die Wohnung hinterlegt, so kann der Vermieter diese bei Auszug zum Teil oder auch komplett einbehalten, sofern die Wohneinheit durch den Mieter beschädigt wurde. Hier wird die Kaution dafür gebraucht, den vom Mieter angerichteten Schaden durch Renovierungsmaßnahmen zu beseitigen. Viele Mieter sehen dies aber nicht ein und verklagen ihren Vermieter auf Auszahlung der hinterlegten Kaution.
Die Vermieterrechtsschutzversicherung übernimmt in beiden Fällen für den Eigentümer der Immobilien die Kosten für die Inanspruchnahmen von einem Anwalt, ebenso wie für Sachverständige und Gutachter, die eventuell hinzugezogen werden müssen. Darüber hinaus werden auch die entstehenden Gerichtskosten von der Versicherung bezahlt, sofern diese rechtzeitig im Vorhinein abgeschlossen worden ist.