Warum man eine Pflegezusatzversicherung abschließen sollte!
1995 wurde die gesetzliche Pflegepflichtversicherung eingeführt und ergänzt seit dieser Zeit das Angebot der gesetzlichen wie auch privaten Krankenversicherung.
Viele werden sich nun fragen, wer kam den eigentlich vor 1995 für die Kosten eines Pflegebedürftigen auf. Häufig wurden die Kosten von der GKV bezuschusst aber in den allermeisten Fällen, mussten Familienangehörige für die Kosten aufkommen oder selbst die Pflege der Eltern oder auch der Kinder übernehmen.
Um dieses finanzielle Risiko abzusichern, hat der Gesetzgeber mit der Einführung der Pflegepflichtversicherung reagiert. Allerdings sind die Sätze, die man in den Pflegstufen I, II. und II erhält bei weitem nicht ausreichend, um die Kosten die tatsächlich anfallen auch zu denken. Zwar wurde die Pflegeversicherung im Jahr 2008 reformiert, doch trotz höherer Erstattungssätze bleibt immer noch eine große finanzielle Lücke, wenn der Ernstfall eintritt.
Deshalb sollte man auch bei der Pflegeversicherung, ähnlich wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung selbst aktiv werden und durch einen privaten Pflegezusatzversicherungstarif die Lücke schließen. Denn nicht selten liegen die Kosten für einen stationären Pflegeplatz bei 3.000 Euro monatlich. Aus der Pflegversicherung erhält man jedoch maximal einen Betrag in Höhe von 1.510 Euro, wenn Pflegestufe III vorliegt. In besonders schweren Fällen, kann dieser Satz auf bis zu 1.918 Euro steigen. Dies ist zwar viel Geld, doch reicht es bei weitem nicht aus, um die entstehenden Kosten zu decken.
Hat der Pflegbedürftige selbst kein Vermögen, um diese Lücke zu schließen, so greift der Gesetzgeber auf Familienangehörige, meist sind dies die Kinder zurück. Doch auch wenn der Pflegebedürftige selbst über ausreichend Vermögen verfügt, kann man durch den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung das Vermögen und somit das eigene Erbe retten.