Überall wo man hingeht, läuft man durchaus Gefahr, dass man in irgendein Fettnäpfchen tritt oder noch schlimmer einen Schaden anrichtet, den man schließlich bezahlen muss. Viele Verbraucher machen aus diesem Grund auch keine Freundschaftsdienste. Damit setzen sie sich nicht der Gefahr aus, dass sie irgendeinen Schaden verursachen, den sie im Sinne des Haftpflichtgedankens, der schon uralt ist, ersetzen müssen. Das kann zum Teil richtig teuer werden. Gut ist in diesem Fall, wenn man aufs Private Unglück bezogen eine Private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. In dem Moment, in dem ein Anspruch auf Leistung entsteht durch einen verursachten Schaden, tritt die Haftpflichtversicherung ein und begleicht diesen, und zwar ohne dass dies eine Auswirkung hat auf die Höhe des Beitrages für den Versicherten. Ein Anspruch auf Versicherungsleistungen durch die Versicherung besteht in dem Moment, wenn der Versicherungsnehmer die Sorgfaltspflicht also schuldhaft verletzt hat. In diesem Fall liegt eine deliktische Haftung vor. Aber auch wenn sich der Versicherte oder die Mitversicherten gefahrerhöhend verhalten haben und somit eine Gefährdungshaftung vorliegt, zahlt die Versicherung den Schaden. Diese Form der Haftpflicht ist im Übrigen im Gegensatz zur KFZ Haftpflicht freiwillig. Es gibt aber auch Personengruppen, die zwingend eine derartige Versicherung benötigen, wie die Jäger oder auch die Tierhalter. Denn durch Tiere und Schusswaffen geht eine besondere Gefahr aus.
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