Existenzgründung: die Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine speziell konzipierte Haftpflichtversicherung für Unternehmer, Geschäftsführer sowie Freiberufler. Ähnlich wie für Privatpersonen gilt auch im gewerblichen Bereich, dass Unternehmen für alle Schäden aufkommen müssen, die durch den Betrieb, dessen Gebäude oder Mitarbeiter verursacht werden.
Die Betriebshaftpflicht dient somit der Absicherung der Haftungsrisiken von Unternehmern und kommt für alle Haftpflichtschäden auf, die durch das Personal, die Betriebsmittel oder das Gebäude und die Grundstücke des Unternehmens verursacht werden beziehungsweise entstehen. Die Betriebshaftpflicht sichert sowohl Personen- als auch Sachschäden ab. Treten in Folge dessen auch Vermögensschäden auf, sind diese ebenfalls abgesichert.
Die Haftungsrisiken der einzelnen Unternehmer sind abhängig von verschiedenen Aspekten, wie beispielsweise der Branche oder der Anzahl von Mitarbeitern. Deshalb werden im Bereich der Betriebshaftpflicht kaum standardisierte Verträge angeboten. Stattdessen ist hier ein ausführliches Beratungsgespräch mit einem qualifizierten Versicherungsberater erforderlich, um den individuellen Absicherungsbedarf festzustellen und passend abzusichern.
Dementsprechend kann auch über die Höhe der Beiträge zur Betriebshaftpflicht keine verallgemeinernde Aussage getätigt werden. Wie bei jedem Versicherungsvertrag kann lediglich festgehalten werden, dass die Beiträge der Betriebshaftpflichtversicherung anhand des individuellen Risikos berechnet werden und abhängig vom vereinbarten Leistungsumfang sowie der Versicherungssumme sind. Je höher die Versicherungsgesellschaft im Einzelfall das Haftungsrisiko einschätzt, desto höher fällt auch der fällige Beitrag zur Betriebshaftpflicht aus.
Größere Unternehmen verfügen in der Regel grundsätzlich über eine Betriebshaftpflicht. Doch gerade Existenzgründer nehmen dieses Thema häufig auf die leichte Schulter. Existenzgründer möchten aus verständlichen Gründen Kosten einsparen, müssen es häufig auch, um die ersten Gewinne zu erwirtschaften. Das Einsparen einer Betriebshaftpflichtversicherung ist jedoch ein Sparen an der falschen Stelle. Ein Fehler ist schnell passiert und geschieht niemals absichtlich. Es genügt ein Termin, der aus gesundheitlichen Gründen nicht eingehalten werden kann, eine falsche Auskunft, die aus Unwissenheit erteilt wurde oder ein fehlerhaft ausgeführter Auftrag – und schon drohen hohe Schadensersatzansprüche, für die der Existenzgründer geradezustehen hat. Das kann einem Gründer, der äußerst erfolgreich gestartet ist, durchaus das Genick brechen und die Insolvenz zur Folge haben.
Natürlich kann man streiten über Sinn und Unsinn mancher Versicherungsarten. Die Betriebshaftpflichtversicherung allerdings hat Prioritätsstufe 1!