Bruttobeitrag, Zahlbeitrag und Bonusrente in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Auf Angeboten zu Berufsunfähigkeitsversicherungen werden meist unterschiedlich hohe Beiträge angebeben. Wie ist dies zu erklären und zu beurteilen?
Wer sich Angebote für eine Berufsunfähigkeitsversicherung einholt wird sehr schnell sehen, dass meist zwei Beiträge angegeben sind. Dick gedruckt immer ein Zahlbeitrag, der wesentlich niedriger ausfällt als der Bruttobeitrag.
Der Bruttobeitrag ist der eigentlich garantierte Beitrag. Da aber die Versicherungsgesellschaft (im Normalfall) Überschüsse erwirtschaftet und den Versicherungsnehmer daran teilhaben lassen muss, wird ausgerechnet, wie hoch derzeit die Überschüsse ausfallen. Diese werden dann gleich mit den Beiträgen verrechnet und es ergibt sich ein zu zahlender Restbeitrag. Dieser ist nicht garantiert, da eine Gesellschaft die Höhe der erwirtschafteten Gewinne ja nicht vorhersehen kann.
Dieses System der sofortigen Verrechnung der Überschüsse nennt man Beitragsverrechnung oder Sofortrabatt.
Beim Vergleich mehrere Gesellschaften sollte man durchaus darauf achten, wie weit Brutto- und Zahlbeitrag auseinander liegen. Auch ist es legitim nachzufragen, wie stabil die Zahlbeiträge in den letzten Jahren waren. Liegen die Beiträge nämlich sehr weit auseinander, ist die Stabilität häufig fraglich.
Da die Beiträge meist sehr hoch sind, ist die Beitragsverrechnung eine gute Möglichkeit, die Überschüsse der Versicherungsgesellschaft gezielt einzusetzen, um sich die Berufsunfähigkeitsversicherung auch leisten zu können. Es gibt aber auch durchaus andere Modelle, die im Einzelfall interessant sein können.
Ein Beispiel ist die Bonusrente. Bei diesem System werden die erwirtschafteten Beiträge für eine Erhöhung der garantierten Berufsunfähigkeitsrente verwendet. Versichert man z.B. eine BU-Rente von 800.- EURO so ergibt sich bei einem guten Verlauf im Rentenfall eine tatsächliche BU-Rente von 1100.- EURO. Dies kann ein interessantes Modell für Menschen einer hohen Risikogruppe aber eines geringeren Einkommens sein. Der Beitrag für die 1100.- kann nicht aufgebracht werden, für 800.- aber schon.
Des weiteren kann man die Überschüsse natürlich auch ansammeln. Hier sollte im Vorfeld geklärt werden, wie und ob Gewinne versteuert werden müssen. Die Gewinne werden entweder klassisch über eine verzinsliche Ansammlung vermehrt oder durch die Einzahlung in Investmentfonds. Am Ende der Laufzeit wird dann die zusammengesparte Summe an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.
Man muss übrigens nicht zwingend bis zum Versicherungsende an einem System festhalten. Wer die Überschüsse ansammelt kann im Falle von Zahlungsschwierigkeiten ggf. zur Beitragsverrechnung wechseln.
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