Mehr Sicherheit für private Krankenkassenpatienten
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Mehr Sicherheit für private Krankenkassenpatienten durch VVG?

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Mit Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertraggesetztes (VVG) kommen im laufenden Jahr 2008 Änderungen auf die privaten Krankenversicherungen zu, die für den Versicherungsnehmer von Vorteil sind und mehr Sicherheit garantieren.

Besonders interessant für private Krankenkassenpatienten sind die Änderungen in den Bereichen Gesundheitsfragen, Auskunftspflicht und Beratung.
Im Bereich der Gesundheitsfragen bestand für den Versicherungsnehmer bis dato die Gefahr, seinen Versicherungsschutz durch die private Krankenversicherung zu verlieren, wenn er vergessen hatte in seinem Antrag wichtige Daten einer Behandlung anzugeben. Nun besteht seitens der privaten Krankenversicherung die Pflicht, den potentiellen Kunden darüber aufzuklären, welche Risiken er eingeht, wenn bei der Antragstellung die Gesundheitsfragen unvollständig beantwortet werden. Zudem kann die Versicherung nur dann eine Verletzung der Anzeigenpflicht erheben, wenn der Versicherungspflichtige auf konkrete Fragen bezüglich des Krankheitsverlaufs eine Falschaussage getätigt oder Fakten verschwiegen hat.
Durch das neue VVG hat sich auch die Auskunftspflicht für den Versicherungsnehmer zum Vorteil geändert. Bisher benötigte die private Krankenversicherung keine Einwilligung des Versicherten, wenn sie Nachforschungen bei Ärzten oder Therapeuten bezüglich einer Krankheit oder der Notwendigkeit der medizinischen Behandlung des Versicherten durchführen musste. Im Zuge des neuen Gesetzes muss das Versicherungsunternehmen seinen Kunden vorab um Erlaubnis fragen. Der Versicherungsnehmer kann eine Zustimmung verweigern, muss dann aber damit rechnen, dass die private Krankenkasse die Kosten für die Behandlung nicht übernimmt.
Das neue VVG sieht auch einige zusätzliche Pflichten für die private Krankenversicherung im Bereich der Beratung vor. Dem Interessierten müssen tarifliche Entwicklungen der Beiträge in den letzten zehn Jahren offen dargelegt werden. Außerdem wird mehr Transparenz bezüglich der Zusammensetzung der Beitragskosten verlangt. Der Versicherungsnehmer soll darüber aufgeklärt werden, wie hoch der Anteil der Provision und der Verwaltungskosten in seinen Beiträgen ausfällt. Eine aufschlussreiche und ausführliche Beratung ist natürlich weiterhin Pflicht für die private Krankenversicherung. Ein Beratungsprotokoll verhindert Missverständnisse und Unstimmigkeiten und ist für beide Seiten von Vorteil.



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