Die Vermögenswirksamen Leistungen, kurz auch VWL oder VL genannt, sind tarifvertraglich oder auch per Arbeitsvertrag vereinbarte Geldleistungen durch den jeweiligen Arbeitgeber. Die Vermögenswirksamen Leistungen werden direkt vom Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer benannte Anlagenkonto überwiesen. Je nach Vertrag allerdings muss oder kann der Arbeitnehmer selbst etwas hinzuzahlen. Diese Möglichkeit besteht natürlich auch. Vermögenswirksame Leistungen werden mit einer so genannten Arbeitnehmersparzulage vom Staat gefördert. Die förderfähigen, langfristigen Sparformen allerdings sind vom Gesetzgeber vorgegeben.
Vermögenswirksame Leistungen sind demnach arbeitsrechtlich Bestandteil des Lohns oder auch des Gehaltes. Sie gehören zu den steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und sind Einkommen, Verdienst oder auch Entgelt oder Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch. Ein Anspruch auf die vermögenswirksamen Leistungen ist nicht übertragbar. Reicht der nach Abzug der vermögenswirksamen Leistungen verbleibende Arbeitslohn zur Deckung der einzubehaltenden Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit nicht aus, so hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den zur Deckung erforderlichen Betrag zu zahlen.
Dies bedeutet eigentlich Extra – Geld vom Chef und das jeden Monat. Mit den vermögenswirksamen Leistungen können Arbeitnehmer wirklich clever sparen. Doch nicht alle nutzen diese Chance. Anbieter können Fragen wie, wie funktioniert eine vermögenswirksame Leistung oder welche Anlagemöglichkeiten gibt es beziehungsweise wie bekommt ein Sparer die staatlichen Zulagen genauer beantworten. So kann sich wirklich jeder die optimale Rendite aus seinem Vertrag herausholen.
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