Die EU-Vermittlerrichtlinie
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Die neue EU-Vermittlerrichtlinie

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Zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Bereich der Versicherungsvermittlung wurde Ende 2002 die EU-Vermittlerrichtlinie erlassen. Die Umsetzung in deutsches Recht ist mit dem überarbeiteten Vermittlergesetz am 21.5.2007 in Kraft getreten. Die umfassenden Neuerungen beinhalten auch eine neue Dokumentationspflicht der Beratung. Dies bedeutet für den Versicherungsvermittler, der sowohl Versicherungsvertreter als auch Versicherungsmakler sein kann, dass dieser sowohl telefonische als auch persönliche Beratungen inhaltlich dokumentieren muss. Für die Dokumentation der Beratungsleistungen stehen verschiedene Papiervorlagen und elektronische Programme zur Verfügung.

Da der Gesetzgeber keine Musterempfehlung herausgegeben hat, werden unterschiedliche Protokollmethoden zu Dokumentation verwendet. Das Beratungsprotokoll ist für alle Versicherungsvermittler Pflicht und kann nur dann entfallen, wenn der Kunde schriftlich durch eine Verzichtserklärung auf die Beratung und Dokumentation verzichtet. In dieser Verzichtserklärung muss jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass der Kunde mit dem Verzicht seine Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber dem Versicherungsvermittler verlieren kann. Das Beratungsprotokoll muss sowohl die Befragung, die Beratung, die Empfehlung des Versicherungsvermittlers als auch die Entscheidung des Kunden schriftlich dokumentieren. Das Unterschreiben des Beratungsprotokolls von Seiten des Kunden ist sinnvoll, jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.

In der Praxis bedeutet das Beratungsprotokoll einen erheblichen Mehraufwand für Versicherungsvermittler. Andererseits bringt es aber auch mehr Sicherheit für den Kunden und eine klare Möglichkeit für den Versicherungsvermittler, seine getätigte Beratung zu beweisen. Die Archivierung des einzelnen Beratungsprotokolls sollte möglichst organisiert und sicher erfolgen, damit im Falle eines Rechtsstreits unverzüglich das gewünschte Dokument gefunden werden kann. Eine Archivierung in elektronischer Form bietet sich aufgrund der Vielzahl an Beratungsprotokollen in jedem Fall an.




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