Bundesverfassungsgericht regelt Rechtsanspruch auf Vaterschaftstest
Im Februar 2007 hat das Verfassungsgericht entschieden, dass Väter erstmals einen Anspruch auf Feststellung ihrer Vaterschaft erhalten. Hierfür soll bald ein neues gerichtliches Verfahren eingeführt werden.
Die neue Gesetzeslage erlaubt es dem potentiellen Vater, über seine Vaterschaft Gewissheit zu erlangen, ohne dass er dazu gezwungen ist, die Vaterschaft vor Gericht anzufechten, was vorher zwingend dazu führte, dass das Kind den Anspruch auf Unterhalt verliert, aber auch dazu, dass der Vater automatisch sein Sorgerecht verliert, was aber verständlicherweise nicht jeder Vater wünscht. Dabei ist es dem Vater verboten, einen heimlichen Vaterschaftstest durchzuführen, indem er z.B. ohne Zustimmung der Mutter heimlich genetische Proben (Speichelproben, Haare, etc.) seines Kindes testen lässt und diese bei einem spezialisierten Labor einschickt. Mit Erlaubnis der Mutter ist es aber nun möglich, eine genetische Probe zu nehmen, auch ohne dass dafür ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden muss. Verweigert die Mutter den genetischen Vaterschaftstest, hat der Vater nun die Möglichkeit, diesen vor dem Familiengericht einzufordern, ohne dafür die Vaterschaft anfechten zu müssen. Erst wenn das Ergebnis des Vaterschaftstests feststeht, und der Betroffene definitiv weiß, ob er der Vater des Kindes ist oder nicht, kann er endgültig entscheiden, ob er seine Vaterschaft und damit seine Verpflichtung zur Leistung von Unterhaltszahlungen vor Gericht anfechten möchte oder ob er bei seiner Familie bleiben möchte, auch wenn er nicht der Vater des Kindes sein sollte.
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