Das Elterngeld wurde Ende 2006 vom Bundestag beschlossen und ersetzt für ab 1.1.2007 geborene Kinder das bisherige Erziehungsgeld.
Das Elterngeld wurde eingeführt, um die Geburtenrate in Deutschland anzuheben, denn bisher bekommen Frauen in Deutschland im Schnitt nur 1,3 Kinder. Viele von ihnen können sich aus finanziellen Gründen keine weiteren Kinder "leisten". Das neue Eltern Geld soll an dieser Stelle Abhilfe schaffen, in dem es für 12-14 Monate das erste oder zweite Einkommen der Eltern ersetzt und diese sich im ersten Lebensjahr um das Kind ausreichend kümmern können. Im Unterschied zum bisherigen Erziehungsgeld haben alle Eltern Anspruch auf das Elterngeld. Es wird unabhängig vom Einkommen gezahlt und auch nicht auf sonstige Sozialleistungen angerechnet. Grundsätzlich werden 67% des Einkommens als Eltern Geld gewährt, jedoch bekommen die Eltern mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro monatlich. Beide Elternteile haben zusammen einen Anspruch auf Zahlung des Elterngeldes für einen Zeitraum von 12 Monaten bzw. 14 Monate, wenn mindestens für 2 Monate die Erwerbstätigkeit reduziert wird. Ein weiterer Vorteil ist, dass das Elterngeld nicht versteuert werden muss, sondern abgaben- und steuerfrei ausgezahlt wird. Allerdings wird dieses Geld später bei der Einkommensberechnung zur Ermittlung des persönlichen Steuersatzes einbezogen. Grundsätzlich hat jede Person einen Anspruch auf Elterngeld, die einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt und keine volle Erwerbstätigkeit ausführt. Um auch Familien mit älteren Kindern nicht zu benachteiligen, bekommen die Eltern einen Geschwisterbonus in Höhe von 10%, mindestens aber 75 Euro. Somit beträgt der Prozentsatz bei Familien mit älteren Kindern nicht 67%, sondern 73,7%.
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