Wer in entsprechendem Maße gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, wer beim Fahren unter Einwirkung von Alkohol, Drogen oder ähnlichem erwischt wird, dem droht eine MPU, eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Sicherlich steht es ihm frei, dieser Anordnung, die von den Behörden ausgesprochen wird, Folge zu leisten. Weigert er sich oder hält er sich nicht an die Fristen, die ihm vorgegeben wurde, hat die Behörde die Möglichkeit, ihm die Eignung, die er für den Besitzt der Fahrerlaubnis benötigt, abzuerkennen. Grundsätzlich wird eine MPU anlassbezogen durchgeführt. Das bedeutet, derjenige, der unter die Rubrik „Alkoholsünder“ fällt wird nach entsprechenden Gesichtspunkten beurteilt, hinzu kommt die Verwendung der Unterlagen, die seitens der Fahrerlaubnisbehörde über den Betroffenen zugesandt wurden. Auch die Fragestellung wird von der Behörde vorgeben, der Gutachter ist an diese Fragestellung gebunden. Wer sich dieser Untersuchung unterzieht, der muss nicht befürchten, dass eine Persönlichkeit bis ins kleinste Detail von dem jeweiligen Gutachter beleuchtet wird.
Im Fokus des Psychologen stehen nur diese Eigenschaften, Verhaltensweisen und Fähigkeiten, die eine Relevanz zur Kraftfahreignung aufweisen, die also dafür von Bedeutung sind. Eine derartige Untersuchung ist, entgegen der landläufigen Meinung, an die anerkannten wissenschaftlichen Grundsätze gebunden. Weiterhin werden über die Untersuchung Aufzeichnungen angefertigt. Das Gutachten, das aus der MPU resultiert, muss verständlich abgefasst werden. Weiterhin besteht die Auflage, dass dieses Gutachten nachvollziehbar und nachprüfbar ist. Es muss schlüssig aufgebaut sein und alle Befunde, die wesentlich sind, wieder geben. Die Schlussfolgerung hat zur Beurteilung zu führen. Innerhalb von 10 Arbeitstagen erhält der Betroffene, der sich einer derartigen Untersuchung unterzogen hat, das Gutachten. Bestehen Fragen, können diese innerhalb der nächsten drei Monate in einer Nachbesprechung erläutert werden.
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