Die Zeugnisexperten von arbeitszeugnis.de, die in den letzten Jahren knapp 16.000 Zeugnisse analysiert haben, stellten in beinahe jedem zweiten Zeugnis Mängel fest, die sich als Stolperstein erweisen könnten. Fünf goldene Regeln können dem scheidenden Arbeitnehmer dabei helfen, das Arbeitszeugnis besser zu beurteilen.
Regel 1 - Stichwort „Eigenentwurf“: DasAusstellen von Arbeitszeugnissen ist für viele Arbeitgeber und Vorgesetzte nur eine lästige Pflicht, von der sie keinen Nutzen haben. Daher scheuen sie oft den zeitlichen Aufwand, der mit der Erstellung einer angemessenen Würdigung überdurchschnittlicher Leistungen verbunden wäre. Wenn Sie eine Tätigkeit beenden, können Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, beim Arbeitgeber von vorn herein einen eigenen, unterschriftsreifen Entwurf einzureichen, den die Zeugnisexperten von arbeitszeugnis.de gerne nach Ihren Vorgaben für Sie erstellen (ab 59 €).
Regel 2 - Stichwort „zeitnah reagieren“: Insbesondere Arbeitnehmer, die sich aus ungekündigter Stelle heraus erfolgreich neu beworben haben, kümmern sich oft nicht um das Zeugnis für die letzte Stelle. Es wird jedoch ab dem übernächsten Jobwechsel wieder voll relevant. Wem erst nach mehreren Monaten oder gar Jahren Mängel bzw. ungerechte Wertungen auffallen, kann nicht mehr auf eine Berichtigung hoffen. Der Anspruch auf eine Korrektur erlischt schon nach wenigen Monaten.
Regel 3 - Stichwort „Vollständigkeit“: Prüfen Sie Ihre Zeugnisse nach Erhalt oder vor einer Neubewerbung mit der kostenlosen Checkliste von arbeitszeugnis.de. Achten Sie insbesondere auf folgenden Aspekt: Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die ein Zeugnis auch eingehen sollte. Prüfen Sie, ob sich der Aussteller tatsächlich mit Ihren Leistungen und den Anforderungen der Stelle auseinander gesetzt oder ob er nur 08/15-Textbausteine aneinander gereiht hat. Hierzu eignen sich branchenspezifische Musterzeugnisse.
Regel 4 - Stichwort „Gründliche Vorbereitung“: Wer mit dem (ehemaligen) Arbeitgeber über sein Zeugnis sprechen will, sollte alle (!) Wertungen und Mängel des Zeugnisses (hierzu gehört auch das Fehlen von Aussagen, die beim Beruf zu erwarten sind) ganz genau kennen. Dabei hilft der „Zeugnistest“ (ab 19 €).
Regel 5 - Stichwort „Übertreibungen“: In Zeugnissen werden, wie beschrieben, auch unterdurchschnittliche Leistungen noch mit einem (wenn auch schwachen) Lob bedacht. Für eine sehr gute Note ist daher auch ein sehr starkes Lob erforderlich, das gemessen am normalen Sprachgebrauch durchaus übertrieben klingt. Nun sind viele Arbeitgeber und Führungskräfte bei der Personalführung generell eher kritisch-fordernd eingestellt. Nicht wenige von ihnen stören sich daher an scheinbar emotionalen „Lobeshymnen", die ein sehr gutes Zeugnis nun mal enthalten muss. Und auch viele Arbeitnehmer schrecken davor zurück, Superlative zu fordern, weil sie denken dass dies übertrieben und selbstverliebt wirkt. Arbeitnehmer, die sich dieses rein stilistischen Konfliktes bewusst sind und die Zeugnissprache nicht am normalen Sprachempfinden messen, fällt das berechtigte Einfordern eines (sehr) guten Zeugnisses zweifellos leichter.
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