Sind Zinsgewinne zukünftig immer noch Steuerfrei?!
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Achtung: Zinsen waren auch bisher nicht steuerfrei in Deutschland, sie blieben jedoch wegen des Sparerfreibetrags zumeist unberücksichtigt. Der Sparerfreibetrag wurde zum 1.1.2007 aber deutlich abgesenkt: Von 1.370 Euro bei Alleinstehenden auf 750 Euro und von 2.740 Euro auf 1500 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten. Hierdurch entstehen für den Gesetzgeber und für den Steuerpflichtigen eine erhebliche Menge zusätzlicher Komplikationen. Steuerpflichtige, deren Einkünfte bislang unterhalb des Grundfreibetrags lagen (dies betrifft zum Beispiel Rentner, deren Sparerträge den Sparerfreibetrag bisher nicht überschritten), zahlten bislang keine Steuern und reichten auch keine Steuererklärungen ein. Dies lag daran, dass eine Kapitalertragsteuer bzw. Zinsabschlagsteuer bei Vorliegen eines Freistellungsauftrags erst gar nicht erhoben worden ist. Überschreiten die erbrachten Kapitalerträge den Sparerfreibetrag oder den Freistellungsauftrag, muss die einbehaltene Kapitalertragsteuer im Wege der Veranlagung an die betroffenen Steuerpflichtigen zurückerstattet werden. Ein anderer Weg ist die Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung. Die Erstellung einer Einkommensteuererklärung allein zur Erstattung von der einbehaltenen Kapitalertragsteuer sowie die Ausstellung der Nichtveranlagungsbescheinigung bedeutet aber (z.T. erheblichen) Mehraufwand (für den Steuerpflichtigen genauso wie für die prüfenden Institutionen). Von der Absenkung des Sparerfreibetrags sind weithin zum Beispiel auch Arbeitnehmer betroffen, die bislang - aufgrund des Lohnsteuerabzugs bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und wegen sehr geringer Werbungskosten - nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet waren. Mit der Senkung des Sparerfreibetrags kommt es verstärkt zu Abgabeverpflichtungen. Fundstelle: § 20 Abs. 4 EStG
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