Bisher gab es Zulagen und Steuervorteile nur für Altersvorsorgeverträge. Doch mit dem sogenannten Eigenheimrentengesetz könnte sich das jetzt rückwirkend zum 1. Januar 2008 ändern. Denn es besteht die Möglichkeit, die Riester-Förderung in Form von Zulagen und Steuervorteilen auf den Kauf von Eigentumswohnungen oder dem Bau von Eigenheimen auszudehnen. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um eine selbst genutzte Immobilie handelt, die ab dem 1. Januar 2008 gekauft oder gebaut wurde. Wenn das zutrifft, werden Tilgungszahlungen in Höhe von vier Prozent des Vorjahresbruttolohns gefördert, bis maximal 2100 Euro. Alle Riester -Zulagen, bestehend aus Grund- und Kinderzulage werden direkt von der Zulagenstelle an den Darlehensgeber ausgezahlt. Dabei wirken die Zulagen wie Sondertilgungen, allerdings bezieht sich die Förderung nicht auf die Darlehenszinsen. Bei einer bereits niedrig vereinbarten Tilgungsrate könnte dadurch ein Teil der Förderung verpuffen. Alles in einem ist der sogenannte Wohn-Riester mit dem Ziel der eigenen vier Wände eine gute Altersvorsorge. Optimierte Angebote für diese Vorsorgeform können durch einen Riester Rechner eingeholt werden. Dabei gilt auch beim Wohn-Riester das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung, was bedeutet, dass die Einzahlungen in der Ansparphase steuerfrei sind. Allerdings müssen die Wohn-Riester-Anbieter ein Wohnförderkonto einrichten, auf dem die Einzahlungen plus Zulagen jährlich mit zwei Prozent verzinst werden. Der so ermittelte Betrag muss dann bei Rentenantritt entweder auf einen Schlag oder bis zum 85. Lebensjahr verteilt versteuert werden.
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