Die Freude über ein Eigenheim ist oftmals groß. Verständlich, denn der Traum von den eigenen vier Wänden steht nach wie vor ganz weit oben in der Wunschhitliste der meisten deutschen Bundesbürger. Leider vergessen viele Bauherrn und Hausbesitzer über alle Freude über das neue Eigenheim einen ausreichenden Versicherungsschutz für die Immobilie abzuschließen. Dieser sollte das Wohneigentum vor unkalkulierbaren Risiken schützen, die beispielsweise den Verlust oder die Zerstörung des Hab und Gutes zur Folge haben können. Oftmals ist es dem Einzelnen nur schwer möglich, den finanziellen Schaden aus eigenen Mitteln zu bestreiten.
Besonders elementar für jeden Hausbesitzer ist eine Hausratversicherung, die alle Dinge, die sich innerhalb des Hauses befinden, vor Schäden durch Brand, Diebstahl oder Leitungswasser schützt. Es sollte bei Vertragsabschluss stets beachtet werden, dass die maximale Deckungssumme der Versicherungspolice tatsächlich den Wert des Inventars abdecken kann. Eine Unterversicherung kann hierbei fatale finanzielle Nachteile im Leistungsfall mit sich bringen.
Wenn die entsprechende Hausratversicherung im Schadensfall in Kraft tritt, wird stets der Wiederbeschaffungswert der entsprechenden Dinge ersetzt. Dieser Wert ist identisch mit dem Neuwert. Hierbei spielt es keine Rolle, um welche Art von Gegenständen es sich handelt. Zudem werden eventuell anfallende Reparaturkosten sowie weitere zusätzliche Kosten von der Versicherung übernommen. Diese können beispielsweise durch eine Hotelunterbringung der im Haushalt lebenden Personen entstehen.
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