Wer heute nicht an seine Altersvorsorge denkt, der wird später täglich daran denken müssen. Schließlich kann davon ausgegangen werden, dass es in näherer Zukunft zu eklatanten Rentenlücken kommen wird. Die beste Vorbereitung auf ein entspanntes Leben im Alter, frei von finanziellen Sorgen, ist eine ausreichende private Altersvorsorge. Erst recht wenn diese zusätzlich vom Staat gefördert werden kann. Aus diesem Grund vermittelt die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) auch gerne die Riester-Rente mit Förderung.
Dass sich diese Variante der Altersvorsorge tatsächlich lohnt, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Durch die laufenden Beratungen weiß die Deutsche Vermögensberatung aber zum Beispiel auch, dass sich die Riester-Rente besonders für Familien mit Kindern auszahlt. Denn Hausfrauen, Hausmänner und Selbstständige bekommen sogar vom Staat eine Rente geschenkt, wenn ihr Mann oder ihre Frau förderberechtigt ist und einen entsprechenden Fördervertrag abschließt. So eine Form der Förderung passt zu jeder Altersvorsorge.
Aber die Vorteile der Riester-Rente enden nicht bei Ehepaaren mit Kindern. Auch Singles, kinderlose Paare und Sparer mit höherem Einkommen profitieren von den Extra-Steuerersparnissen, die beim Riestern möglich sind. Um weitere Details der Steueroptimierung zu erfahren, empfiehlt sich ein Gespräch mit einem kompetenten Vermögensberater der DVAG.
Zur grundsätzlichen Orientierung sollten aber einige Zahlen zur Riester-Förderung bekannt sein. So haben sich die Zulagen ab 2008 nochmals erhöht. Alleinstehende erhalten jetzt eine Grundzulage von 154 €. Jedes kindergeldberechtigte Kind erhält eine Zulage von 185 €. Die erforderliche Beitragszahlung beträgt 4% des Vorjahresbruttoeinkommens und der Sonderausgabenabzug beläuft sich auf eine Höhe von maximal 2.100 €. Doch das Finanzamt prüft bei der Durchsicht der Einkommenssteuererklärungen auch, ob sich durch die Berücksichtigung der Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgaben ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil für den Versicherungsnehmer ergibt. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, wird der Differenzbetrag erstattet. Informieren Sie sich jetzt über Ihre individuellen Möglichkeiten bei der DVAG.
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