Seit Einführung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie zum 01.05.2007 müssen sich alle Versicherungsmakler, Mehrfachagenten und gebundene Versicherungsvertreter bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) registrieren lassen. Eine Registrierung ist nur dann möglich, wenn ein Versicherungsmakler über ein entsprechendes Versicherungswissen verfügt und dieses durch einen Sachkundenachweis belegen kann. Neben dem Nachweis der entsprechenden Qualifikation muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass eine ausreichende und umfangreiche Vermögensschadenshaftpflichtversicherung vorhanden ist. Das bestehen dieser Versicherung wird auch regelmäßig von der zuständigen IHK überprüft. Werden die Beiträge nicht mehr bezahlt, so teilt dies das Versicherungsunternehmen der IHK mit. Die IHK untersagt dem Versicherungsmakler daraufhin dann die Ausübung der Tätigkeit. Durch die Einführung der EU-Vermittlerrichtlinie kann die Versicherungsvermittlung nur noch von qualifizierten Fachleuten ausgeübt werden, die über das entsprechende Versicherungswissen verfügen. Das Gesetzt wurde zum Schutz der Verbraucher erlassen und hat seit Einführung im Mai 2007 schon zu einer Reduzierung der Anzahl an Versicherungsvermittlern geführt. Wer sicher gehen will, dass der Berater auf der anderen Seite des Tisches auch tatsächlich registriert ist, sollte sich zur Sicherheit die entsprechende Registernummer geben lassen. Über die Internetseite der IHK kann dann durch Eingabe dieser Nummer die Registrierung des Versicherungsmaklers geprüft werden.
Die Bundesregierung und die zuständigen IHKs hoffen, dass sich durch diese Änderung die Qualität der Endkundenberatung wesentlich verbessern wird. Denn neben den Zulassungsvoraussetzungen müssen Versicherungsmakler, Mehrfachagenten und Versicherungsvermittler seit Einführung umfangreiche Dokumentationspflichten erfüllen.
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`Versicherungsmakler müssen registriert sein!`, auch Sie können hier Autor werden und einen Artikel veröffentlichen lassen.