Die Zwingernamenschutzzentrale besteht aus 1 Privatperson
Wie kann es in der heutigen Zeit sein, dass eine Privatperson über 32.000 personenbezogene Daten auf ihrem Privat-PC verwaltet und sich Zwingernamenschutzzentrale nennt?? Wieso greift der Gesetzgeber nicht ein, wenn eindeutig ganz legal gegen Gesetze des BGB verstoßen wird? Wo ist das Finanzamt, wenn jährlich etliche Euro als Unkostenpauschale oder Spende steuerfrei eingezogen werden?
Seit 1981 werden Daten wie Vorname, Nachname, Telefonnummer, Vereinszugehörigkeit, Katzenrasse und Zwingername von Mitgliedern verschiedener Katzenzuchtvereine in der sogannten Zwingernamenschutzzentrale, zu der sich die Privatperson Frau Becker-Boock selbst ernannt hat, gesammelt. Gespeichert werden diese Dinge schutzlos auf dem heimischen PC. Theoretisch ist dieser Dienst nach Angaben auf der Homepage kostenlos, doch wird eine Unkostenpauschale von den Vereinen erwartet, die sich nach Angaben einiger Vereine in einem Rahmen zwischen 50,- und 500,-- Euro jährlich bewegen - selbstverständlich ohne diese Beträge dem Finanzamt zu melden, denn es sind ja nur "Spenden" bzw. die Unkosten für Faxpapier und Toner. Leider fallen seit vielen Jahren viele auch angesehene Vereine auf diese Registrierstelle herein, da sie darauf vertrauen, dass das Register zumindest gepflegt wird. Dem ist nach gründlichen recherchen jedoch nicht so. Zwingernamen, die seit über 10 Jahren nicht mehr existieren, werden noch immer als "besetzt" abgelehnt. Genauso wie neue Zwingernamen, die nach gründlicher Recherche in der und einer ähnlichen Weise nicht existieren. Das Recht auf freie Namenswahl wird hier einfach teilweise grundlos übergangen, denn niemand prüft vor der Ablehnung, ob der Name tatsächlich bereits vergeben ist. Wie kann das sein. Hat sich diese Person nicht zur Pflicht gemacht, sorgfältig zu arbeiten? Oder gelten die Gesetze des BGB für Frau Becker-Boock nicht?
Nur wenige Vereine durchschauen diese Zentrale und schließen sich aus genau diesen Gründen nicht an. Diesen Vereinen wird dann jedoch klargemacht, dass Zwingernamen, die durch einen nicht angeschlossenen Verein vergeben werden, erneut vergeben würden, wenn sie jemand aus einem angeschlossenen Verein einreicht. Im Klartext: nur Zwingernamen, die bei Frau Becker-Boock registriert werden, haben ein Recht auf Schutz. Zwinger, die von anderen Vereinen wechseln möchten, müssen den gewählten Zwingernamen sogar wechseln, wenn sie in einen angeschlossenen Verein eintreten möchten - in einigen Fällen ist es sogar ganz egal, ob der Name bereits vergeben ist oder ob er noch frei wäre. Frau Becker-Boock entscheidet auch, welche Namen zu ähnlich klingen, um von ihr akzeptiert zu werden.
Hallo Zuchtvereine, wacht auf!! Was tut ihr euren Mitgliedern an, was lasst ihr euch von einer Privatperson gefallen? Vor 15 Jahren war ein derartiges Register noch sinnvoll, das will keiner bestreiten, doch im Zeitalter des Internet hat jeder Verein selbst die Mittel, innerhalb weniger Abfragen festzustellen, welcher Zwingername bereits vergeben ist. Und sollte es einmal Streitigkeiten geben, entscheidet der Vereinseintritt über den Besitzer. Es könnte alles so einfach ein, wenn die Vereine endlich mit der Zeit gehen würden und dieses veraltete, nicht aktuell gepflegte Register ablegen.
Wir hoffen, dass die Vereine endlich neu überdenken und ihren Mitgliedern wieder das Recht, das fest im BGB verankert ist, auf ihren Wunschnamen zugestehen. Wir zumindest haben unsere Recherchen an die nötigen Stellen weitergegeben und drücken die Daumen, dass das die Ermittlungen ihren gerechten Weg gehen!
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