Wer mit Nachtstrom heizt hat schlechte Karten
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Preiserhöhungen bei Nachtstrom treibt Strom-Kunden auf die Palme

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Derzeit nutzen noch 1,5 Millionen Haushalte eine Nachtspeicherheizung. Die Preiserhöhungen der letzten drei Jahre von bis zu 70 Prozent treiben diesen Nachtstrom-Kunden Tränen des Zorns in die Augen. Die Möglichkeiten zu reagieren sind insbesondere für Mieter beschränkt

Noch vor 15 Jahren lag der Preis für den gegenüber regulärem Haushaltsstrom günstigeren Nachtstrom bei ca. 3-4 Cent pro kWh. Inzwischen müssen für die Kilowattstunde zwischen 11-15 Cent gezahlt werden. Für die gleiche Energiemenge zahlt man bei Gas und Öl unter 10 Cent.

Steuerersparnis gestrichen. Früher wurden  Nachtspeicherheizungen unter anderem deshalb stark beworben worden, weil man damit die gleichmäßige Auslastung der Kraftwerke auch in den Nachtstunden garantieren wollte. Diese Situation hat sich in den letzten Jahren geändert. Wie lange die lokalen Stromanbieter den günstigeren Nachttarif noch anbieten, weiß niemand. Seit Jahresbeginn ist die 60-Prozent-Ermäßigung auf die Stromsteuer auch für Altanlagen (vor dem 1. April 1999 installiert) bereits weggefallen. Jetzt müssen einheitlich 2,05 Cent statt bisher 1,23 Cent pro Kilowattstunde gezahlt werden.

Miserable Umweltbilanz. Strom, der zum Heizen gebraucht werde, verursache 30 Millionen Tonnen Kohlendioxid im Jahr. Schuld daran ist der schlechte Wirkungsgrad der Stromheiz-Methode. Wegen der hohen Umwandlungsverluste im Kraftwerk werden bei Stromheizungen nur ca. 33% der eingesetzten Primärenergie in Form von Raumwärme genutzt werden. Zum Vergleich: Eine Heizung mit moderner Brennwerttechnik kann die eingesetzte Energie zu über 80% in Wärme umwandeln. Die negative Klima- und Umweltbilanz hat die Bundesregierung veranlasst, im Rahmen des Klimaschutzpakets vom Sommer 2007 den Ausstieg aus der Elektrospeicherheizung zu beschließen. Der Entwurf der Novellierung der Energieeinsparverordnung, die 2009 in Kraft treten soll, sieht eine Abschaffung der Nachtspeicherheizungen ab 2020 vor. In einem kostenlosen Online Gasrechner findet man die tagesaktuellen Gaspreise aller 700 deutschen Gasanbieter.

Wechsel gefördert. Gut beraten ist daher, wer so bald wie möglich auf andere Heiztechniken wechselt und günstige Förderkonditionen nutzt. Hausbesitzer, die noch auf Nachtspeicherheizungen setzen, können bei Austausch dieser Geräte jetzt finanzielle Unterstützung beantragen. Das Bundesbauminsterium fördert den Austausch von Nachtspeicheröfen gegen energieeffizientere Heizvarianten mit 250 Euro pro Gerät. Allerdings muss der Antrag auf Förderung bis spätestens 2009 gestellt werden. Der Umstieg auf Erdgas-Heizungen ist derzeit am weitesten verbreitet. Trotz der in 2008 gestiegenen Gaspreise, ist diese Alternative deutlich umweltschonender, komfortabler und kostengünstiger.

Ratlose +Mieter. Allerdings scheuen Hauseigentümer bisher oft die hohen Investitionen und den Umbaustress, der bei einer neuen Heizungsanlage entsteht. Die Motivation zur Umrüstung ist auch deshalb begrenzt, weil der Hausbesitzer die stetig steigende Stromrechnung meist nicht zahlen muss – denn die zahlt ja der Mieter. Für Mieter ist die Situation doppelt unangenehm. Sie haben weder Einfluss auf die in Ihrer Wohnung eingesetzte Heiztechnik noch bieten sich andere Möglichkeiten zur Kostenoptimierung.

Vollständiger Anbieterwechsel ausgeschlossen. Als Nachtstromkunde ist man ein "gefangener Kunde". Während man als "normaler" Stromkunde (Haushaltsstrom) einfach den Stromanbieter wechseln kann, muss der Nachtsromkunde seinen Strom vom regionalen sog. Grundversorger beziehen. Alternative Stromanbieter sind alleine schon aufgrund der hohen Netznutzungsentgelte nicht in der Lage, den regionalen Stromversorger zu unterbieten. Ein vollständiger Wechsel zu einem Wettbewerber ist ebenfalls unter Kostenaspekten nicht sinnvoll. Rund 70 Prozent des Stroms eines Haushaltes mit Nachtspeicherheizung wird nun mal nachts verbraucht. Die 1-2 Cent Ersparnis am Tage werden nachts durch den dann 4-5 Cent teureren Einheitstarif mehr als aufgefressen.

Rosinenpicken. Bleibt alleine die Möglichkeit, mit dem Haushaltstarif zu einem Strom-Discounter zu wechseln. Den Nachtstrom bezieht man dann weiterhin vom bisherigen Grundversorger. Das rechnet sich besonders dann, wenn Nachtsromkunden den Haushaltsstromanteil zu dem recht hohen allgemeinen Tarif erhalten. Voraussetzung für diesen Wechsel sind zwei getrennte Stromzähler (nicht zu verwechseln mit einem Zweitarifzähler!). Da dieses „Rosinenpicken“ den Regionalversorgern natürlich ein Dorn im Auge ist, kündigen einige Grundversorger kurzerhand den Nachtstromkunden, die ihren Haushaltsstrom von einem Strom-Discounter beziehen. Auch wenn Verbraucherschutzverbände eine solche Kündigung nicht für rechtens halten, sollte man diesen Punkt vor einem Wechsel des Stromanbieters klären. Ein gesicherte Rechtsprechung liegt zu diesem Problem noch nicht vor.

Einspruch erheben. Wer mit Nachtstrom heizt, ist ein sog. "Sonderkunde", der eine Preiserhöhung nur bei wirksamen entsprechenden Vertragsklauseln hinnehmen muss. Nach Ansicht von Verbraucherschützern halten diese Klauseln einer rechtlichen Überprüfung allerdings oft nicht stand. Sie sind entweder nicht verständlich genug, oder sie ermöglichen eine Preisanpassung aus nicht nachvollziehbaren Gründen. Bei einem Widerspruch sollten sich Kunden demnach auch auf die Unbilligkeit der Preiserhöhung berufen, da eine solche nachvollziehbar begründet werden müsse. Verbraucherzentralen raten, die Preiserhöhung bei einem Widerspruch nur unter Vorbehalt zu zahlen oder die Zahlung des Anteils der Preiserhöhung zu verweigern. Der Stromversorger muss die Stromlieferung in jedem Fall fortsetzen. Eine Abschaltung droht nicht.

Strom sparen. Kurzfristig bleibt alleine die Möglichkeit die Nachtspeicherheizung möglichst energiesparend zu betreiben. Wichtig ist eine witterungsbedingte Aufladung der Heizung. Dafür wird ein Zentralregler benötigt, der mit einem Außentemperaturfühler verbunden ist. An diesem Regler kann man dann auch die individuelle Aufladung der Geräte einstellen. Bei zehn Grad Außentemperatur ist es z.B. ausreichend, wenn das Gerät nur zu einem Drittel aufgeladen wird. Auch am Zimmer-Thermostat, das den Lüfter im Bedarfsfall aktiviert, sollte die Temperatur so niedrig wie möglich gewählt werden. Eine Absenkung um ein Grad Celsius, bedeutet eine Energie-Einsparung von sechs Prozent.

Falls der Hauseigentümer nicht auf eine preisgünstigere Heiztechnik wie z.B. Erdgas umrüsten will, bleibt langfristig alleine der Wohnungswechsel.




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