Immer öfter werden Immobilien zwangsversteigert, da die Eigentümer zahlungsunfähig sind und keine Möglichkeit mehr finden, die Immobilie doch noch zu finanzieren. Aber auch Erbstreitigkeiten oder schwierige Ehescheidungen können dazu führen, dass eine Immobilie zwangsversteigert wird.
Die jeweiligen Zwangsversteigerungen werden in den lokalen Tageszeitungen ausgeschrieben und werden auch beim Amtsgericht ausgehängt. Außerdem hat man auch im Internet die Möglichkeit sich über die verschiedenen Zwangsversteigerungstermine zu informieren.
Interessiert man sich für eine Immobilie hat man mehrere Möglichkeiten sich über diese zu informieren. Auf jeden Fall sollte man sich das Objekt von außen besichtigen. Weitere Informationen erhält man aus dem Verkehrswertgutachten, das ebenfalls in den Amtsgerichten ausliegt.
Bevor man zu der Zwangsversteigerung geht, die einen interessiert, sollte man zuvor einige andere Termine besuchen, um den Ablauf kennen zu lernen. Geht man zu dem Termin, in dem die Wohnung oder das Haus versteigert werden, die einen interessieren, sollte man sich in jedem Fall an den Betrag halten, der mit den finanzierenden Banken vereinbart wurde. Die Bank hat zuvor geprüft, in welcher Höhe Eigenkapital und Fremdkapital für den Erwerb der Immobilie zur Verfügung stehen. In jedem Fall muss man in dem Versteigerungstermin einen Betrag in Höhe von 10 % des Verkehrswertes entweder in Bar oder in Form eines beglaubigten Bankschecks dabei haben.
Beim ersten Termin müssen mindestens 70 % des Verkehrswertes geboten werden, beim zweiten Termin mindestens 50 % des Verkehrswertes. Kommt es zu einem dritten Versteigerungstermin fällt auch die 50% Grenze. Allerdings muss dann der Gläubiger diesem unter der 50% Grenze liegenden Gebot zustimmen. Der Rechtspfleger muss dann nur noch das abgegebene Gebot genehmigen.
Jedenfalls sind Zwangsversteigerungen eine interessante Möglichkeit eine Immobilie günstig zu erwerben. Allerdings sollte man dann genügend Zeit haben, um auf ein entsprechendes Objekt warten zu können.