Ein Vermieter ist gewöhnlicherweise auf die Mieteinnamen angewiesen. Grundsätzlich sind Mieteinnahmen auch eine sichere Einnahmequelle, so fern es nicht zu einem größeren Schaden kommt.
Schäden am Haus (beispielsweise Wasserschäden oder Feuerschäden) werden über die Gebäudeversicherung abgedeckt. Auf die Mieteinnahmen muß der Vermieter in solch einem Unglücksfall jedoch verzichten. Wenn es zu einem Neubau oder zu Sanierungen kommt, können die Mieteinnahmen manchmal für mehr als ein Jahr ausfallen. Auch wenn die Wohnung durch ein Unfall nur noch beschränkt bewohnbar ist, muß der Vermieter mit fehlenden Einnahmen rechnen. Schließlich haben die Mieter in solch einem Fall ein Recht auf eine Mietminderung. Solche Probleme können einen Vermieter in ernste finanzielle Schwierigkeiten bringen. Deshalb sollte jeder Vermieter eine Mietverlustversicherung abschließen. In diesem Fall zahlt die Versicherung (im Unglücksfall) die fehlenden Mieteinnahmen. Sollte es sich lediglich um eine Mietminderung handeln, bekommt der Versicherte die Differenz erstattet. Die Versicherung leistet dies jedoch nur für einen gewissen (zuvor festgelegten) Zeitraum. Von dem vereinbarten Zeitraum und der Mieteinnahme hängt auch die Höhe der Beitragszahlung ab. Jeder Vermieter kann in einem Versicherungsvergleich und anschließender persönlicher Beratung in Erfahrung bringen, welches Versicherungsangebot für ihn am interessantesten ist.
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