Beim Jedermann-Konto handelt es sich um ein Konto, das auch Verbrauchern gewährt wird, wenn sie sich gerade in einer Phase befinden, in denen ihre Bonität nicht gut aussieht, sprich ihre Schufa-Auskunft voll ist mit negativen Einträgen. Das Jedermann-Konto wurde im Jahr 1996 durch den Zentralen Kreditausschuss der Banken (ZKA) als freiwillige Selbstverpflichtung der Banken definiert. Es handelt sich beim Jedermann-Konto um ein Girokonto auf Guthabenbasis. Das heißt eine Überziehung ist hier nicht zugelassen. Man spricht in diesem Fall von einem sogenannten Guthabenkonto. Viele Verbraucher bestehen auch aus persönlichen Gründen auf einem derartigen Konto, nämlich dass sie überhaupt nicht erst in Versuchung geraten, dass sie ihr Girokonto mit der Hilfe von einem Dispokredit überziehen. Denn dies ist meist der Beginn einer Schuldenfalle, aus dem häufig kein Verbraucher mehr so einfach herauskommt. Der Zweck des Jedermann-Kontos ist, dass der deutsche Gesetzgeber ein Konto verlangte, das jedem Bürger - ob er nun eine negative Schufaauskunft hatte oder nicht - ein Girokonto bekommen konnte. Denn ohne Girokonto ist es heute nicht mehr möglich am Zahlungsverkehr teilzunehmen, weil alles bargeldlos ablaufen muss. Bei den Finanzämtern können beispielsweise kein Bareinzahlungen mehr vorgenommen werden. Derartige Girokonten nutzen immer mehr Verbrauchern, denn die Zahl der überschuldeten Haushalte steigt von Jahr zu Jahr. Machen Sie ein Geldanlagevergleich im Internet, um die besten Anlagen zu erhalten.
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