Festgeld zählt aufgrund seiner Eigenschaften zu einer der sichersten und wichtigsten Geldanlage überhaupt in Deutschland. Diese Eigenschaften und weitere Charakteristika sollen im Folgenden kurz beschrieben und erläutert werden.
Aus volkswirtschaftlicher Sicht gehört Festgeld als Termingeld zur Geldmenge M2. Termingeld zeichnet sich dadurch aus, dass es für einen bestimmten Zeitraum bei einem Kreditinstitut zu einem festen Zinssatz angelegt wird, und während dieser Zeit nicht zur Disposition des Anlegers steht. Rein rechtlich dürfen Festgelder vertraglich von 30 Tagen bis maximal 4 Jahre festgelegt werden. Viele Kreditinstitute verlangen eine Mindestanlagesumme, die im Schnitt 2.500 Euro bis 10.000 Euro beträgt.
Wie sämtliche Bankeinlagen in Deutschland, sind auch Festgelder mindestens bis zu einer Höhe von 100.000 Euro durch die deutsche Einlagensicherung gegen einen Zahlungsausfall des Kreditinstituts abgesichert. Viele Banken gehören darüber hinaus noch dem Bundesverband deutscher Banken (BdB) an, wodurch die Einlagen pro Konto bis zu einer Höhe von mehr als 1 Mrd. Euro abgesichert sind.
Als erstes Zwischenfazit bleibt festzuhalten, dass Anlagen in Festgeld gegen jegliche Risiken aus der Veränderung von Zinssätzen, gegen Ausfallrisiken des jeweiligen Kreditinstituts, sowie gegen Wechselkursschwankungen abgesichert ist.
Diese Sicherheit hat aber auch ihren Preis, und zwar in Form von niedrigen
Festgeldzinsen. So werden Anlagen in Festgeld ihrer Laufzeit entsprechen verzinst, so dass kurzläufige Festgelder (30 Tage) derzeit mit kaum mehr als 0,5 % p. a. verzinst werden, während Anlagen mit mehrjährigen Laufzeiten bis zu 3 % (2 Jahre) oder gar 4 % (4 Jahre) im Jahr verzinst werden. Auf Grund dieser vergleichsweise niedrigen Verzinsung, sind Festgeldanlagen in erster Linie nur zum kurzfristigen Parken von überschüssiger Liquidität geeignet. Die Gutschrift der Zinsen erfolgt in der Regel am Jahresende oder am Ende der Laufzeit und wie bei Erträgen aus Kapitalvermögen üblich, müssen auch die Zinsen aus Anlagen in Festgeld versteuert werden (Abgeltungssteuer). Seit dem 01.01.2009 müssen sämtliche Erträge aus Kapitalvermögen, die den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro bei Singles bzw. 1.602 Euro bei Verheirateten übersteigen, nach den Regeln des Unternehmenssteuerreformgesetzes von 2008 versteuert werden. Diese Abgeltungssteuer genannte Quellensteuer beträgt pauschal 25 %. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Abgeltungssteuer und ggf. Kirchensteuer. Damit beträgt die Steuerlast 26,375 % ohne Kirchensteuer. In der Regel werden die Steuern, die für die Kapitalerträge zu entrichten sind, direkt vom jeweiligen Kreditinstitut an das zuständige Finanzamt abgeführt.
Wenn der Bankkunde vor Fälligkeit der Festgeldanlage keine neue Weisung erteilt, verlängert die Bank in der Regel automatisch die Termineinlage um dieselbe Laufzeit.