Festgeld - Entscheidungskriterien für die Kontoeröffnung
Wer Geld auf einem Festgeldkonto anlegen möchte, muss sich vorab entscheiden, inwieweit er für einen längeren Zeitraum tatsächlich auf dieses Geld verzichten kann oder ob er damit rechnen muss, kurzzeitig über liquide Mittel verfügen zu müssen.
Die Anlage auf einem Festgeldkonto entzieht das angelegte Geld für meist mindestens 30 Tage der Verfügungsbefugnis und kann auf Jahre hinaus festgelegt werden. Je länger das Geld angelegt bleibt, umso höher ist grundsätzlich der von der Bank gewährte Zinssatz. Wer davon ausgehen muss, dass er das Geld oder Teile davon kurzzeitig für seinen Lebensbedarf benötigt, ist mit einem Tagesgeldkonto eher besser bedient, erhält allerdings auch einen geringeren Zinssatz. Bei der Auswahl des richtigen Festgeldkontos ist zu beachten, dass die Bank keine Kontoführungsgebühr verlangen sollte. Schließlich bringt der Anleger sein Geld zur Bank und will sich nichts von der Bank leihen. Einige Banken locken neue Kunden mit besonders attraktiven Zinsangeboten. Hier sind die Anlagekonditionen darauf zu prüfen, ob der Anleger möglicherweise nicht an einer anderen Stelle einen Nachteil akzeptieren muss. Vor allem ist natürlich die Höhe des gewährten Zinssatzes maßgebend. Je höher der Zinssatz, umso höher die Rendite. Im Idealfall erfolgt die Gutschrift der Zinsen taggenau und verbessert mit dem Zinseszinseffekt zusätzlich die Rendite, da die gutgebrachten Zinsen das zu verzinsende Kapital regelmäßig erhöhen. Da Zinsen Kapitalerträge sind, fällt die Abgeltungssteuer mit 25 % an. Wer selbst kein zu versteuerndes Einkommen hat oder unter dem Eingangsbetrag der Steuertabelle bleibt, kann neben dem üblichen Freistellungsauftrag auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen und der Bank vorlegen. Der Anleger kann dann den vollen Zinsertrag beanspruchen. Wenn das Festgeld nach dem Ablauf des Anlagezeitraumes fällig wird, ist darauf zu achten, ob die automatische Wiederanlage gewünscht ist oder ob das Geld anderweitig verwendet und daher rechtzeitig gekündigt werden muss. Festgeld unterliegt der Einlagensicherung der Banken und ist grundsätzlich bis zu einem Betrag von 100.000 Euro abgesichert. Es kann vorteilhaft sein, das Festgeldkonto als Oderkonto beispielsweise für Eheleute einzurichten, über das jeder Ehegatte gleichermaßen verfügen kann. In diesem Fall hätte jeder Ehegatte einen Anspruch gegen den Einlagensicherungsfonds in Höhe des Maximalbetrages von 100.000 Euro. Die Sicherheit lässt sich bei einer entsprechenden Höhe des angelegten Geldbetrages so praktisch verdoppeln.
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