Was für Zuschüsse bekomme ich von der Arbeitsagentur?
Dieses Instrument einer Förderung ist für arbeitslose Existenzgründer von Interesse, die den Weg in die Selbstständigkeit wagen möchten. Es handelt sich also um ein unterstützendes Element der Förderung von staatlicher Seite. Eine Förderung von staatlicher Seite mit dem Gründungszuschuss wird sich grundsätzlich in zwei Phasen aufgliedern. Diese Aufgliederung ermöglicht eine optimale Förderung über einen Zeitraum von mindestens 15 Monaten, nach diesem Zeitraum muss der potenzielle Gründer endgültig auf eigenen Beinen stehen und seine Firma aus eigenen Mitteln über Wasser halten können und gleichzeitig genügend Gewinn erzielen, und Auslagen zahlen zu können.
Der Gründungszuschuss wird nur dann geleistet, wenn ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltersatzleistungen nach dem Steuergesetzbuch III besteht oder auch dann, wenn der Antragsteller eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme abgeleistet hat. Wenn der Antragsteller eine selbstständige Arbeit aufgenommen haben sollte, dann muss der Gründer und die Gründerin des Unternehmens immer noch einen Restanspruch auf das Arbeitslosengeld bekommen.
Dieser Restanspruch muss unbedingt 90 Tage betragen, das ist vom Gesetztgeber so vorgeschrieben. Weiterhin wird der Gründungszuschuss nur dann gewährt, wenn der Antragsteller die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse zur Führung des neuen Unternehmens mitbringt und diese auch nachweisen kann. Den Gründungszuschuss bekommen die Antragsteller von der Agentur für Arbeit, aber auch diese Behörde wird den Antragsteller und dessen Antrag sehr genau prüfen. Wenn auch nur ein sehr kleiner Zweifel bestehen sollte, was die Kenntnisse, Voraussetzungen und die Fähigkeiten des Antragstellers betreffen sollte, wird es zu einem negativen Bescheid kommen.
Bevor dieser Fakt aber eintritt, hat der Antragsteller die Möglichkeit, an bestimmten Seminaren, Fortbildungskursen oder an anderen Maßnahmen zur Eignungsfeststellung teilzunehmen. Das Existenzgründervorhaben wird im Vorfeld der Vergabe des Zuschusses sehr genauen Prüfverfahren unterzogen. Die Prüfungsorgane sind je nach Unternehmensgründung die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, anderer berufsständische Stellen und Kammern sowie die Kreditinstitute und auch die unterschiedlichen Fachverbände des Landes.
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