Tagesgeld - Einlagensicherungs-Erhöhung zum 01.01.2011
Die Tagesgeld Einlagensicherung wurde von 50.000 € auf 100.000 € erweitert.
Die Tagesgeldkonto Einlagensicherung, die vom Gesetzgeber vorgegeben ist wurde zum 1. Januar 2011 von 50.000 € gen 100.000 € erhöht. Dasjenige sind gute Nachrichten für ganz Bank Konteninhaber, insbesondere Tagesgeldkonten, Festgeldkonten, unter Girokonten sowie Kreditkarteneinlagen Sparbücher und Sparbriefe, da sie jetzt pro Bankinstitut anstatt von 50.000 € maximal 100.000 € hochziehen können und das ganze Geld im Falle einer Bankenpleite zurückerstattet bekommen. Die gesetzliche Einlagensicherung beruht hinaus dem Einlagensicherungsgesetz und Anlegerentschädigungsgesetz EEAEG vom 1. August 1998 und setzte damit EU-Richtlinien in deutscher Rechtsprechung um. Dies ist die zweite Erhöhung welcher gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherung intrinsisch der letzten zwei Jahre. Bis Ende 2008 Betrag die gesetzliche Einlagensicherung von Tagesgeld und Festgeld nur 90 % bis 20.880 €. Bis dato wurden Spareinträge solange bis zu diesem Betrag nur zu 90 % zurück erstattet, in dem Fall dass die Bank Pleite ging. Ab 2009 wurde die Einlagensicherung hinaus 100 % erhoben, jener Erstattung fähiger Betrag wurde um notdürftig 30.000 € gen insgesamt 50.000 € erhoben. Wichtig: bei jener Einlagensicherung ist zu befolgen, dass die Grenze nicht pro Bankkonto gilt, sondern pro Kunde unter einem Kreditinstitut. Wenn Sie mithin ein Girokonto und ein Tagesgeldkonto im Kontext von einer Bank haben, sollten die summierten Geldeinlagen nicht 50.000 € übersteigen. Ein Trick, jene Grenze zu umgehen, ist dasjenige Tagesgeld und Girokonto zwischen zwei unterschiedlichen Banken anzulegen, damit Depotkonto 50.000 € Einlagensicherung zur Verfügung stehen. Die gesetzliche Einlagensicherung schützt vor allem Privatkunden und kleinere Firmen. Größere Unternehmen sind von dem gesetzlichen Einlagenschutz zumeist Ding der Unmöglichkeit, nachzulesen im einlagensicherungs-und Anlegerentschädigungsgesetz.
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