Das Mietrecht für Gewerbeimmobilien in Deutschland
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Das Mietrecht für Gewerbeimmobilien in Deutschland

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Das Mietrecht für Gewerbeimmobilien kann weitreichende Folgen für die Entwicklung eines Unternehmens haben. Denn man geht hier längerfristige, verpflichtende Verträge ein, bei gleichzeitigem Wandel der äußeren Umstände, wie Wirtschaftliche Veränderungen, Marktveränderungen, Mitarbeiterfluktuation.

Eine Investition in Gewerbeimmobilien erfordert eine langfristige Rentabilitätsbetrachtung und Zukunftsplanung. So ist die wirtschaftliche und rechtliche Ausgestaltung der Mietverträge eine entscheidend wichtige Angelegenheit. Abgesehen von der allgemeinen Rechtsentwicklung im Mietrecht, wo sich Verordnungen und Gesetze während der Mietlaufzeit ändern können. Wenn man die Bedeutung eines Mietvertrages unterschätzt, kann es zu Überraschungen kommen wie: unvorhergesehene Kündigung des Mietobjektes von beiden Seiten, Mietzinserhöhungen ohne vorherige Absprache. Denn das soziale Mietrecht, das es bei privat genutzten Immobilien zum Schutz des Mieters gibt, greift bei gewerblich genutzten Immobilien nicht. Hier gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Die Bedingungen werden frei ausgehandelt und i.d.R. kann der besser juristisch Beratene seine Interessen am besten durchsetzen. Die Ausgestaltung von Verträgen kann letztendlich auch durch die lange Dauer der Verträge über die Existenz eines Investors oder Mieters entscheiden.
Miete ist die entgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch an einen Dritten. Es wird zwischen beweglichen, wie Autos und unbeweglichen, wie Immobilien Sachen unterschieden. Das Mietrecht bei Immobilien richtet sich im wesentlichen nach der Nutzungsart, zwischen privater und gewerblicher Nutzung. Ein Wohnraum ist ein zu Wohnzwecken von Menschen genutzter Raum, wohingegen ein gewerblicher Raum der Teil eines Gebäudes ist, der zu anderen Zwecken als zum Wohnen vorgesehen ist, wie z.B. Büros, Läden, Gaststätten. Mietvertragsparteien können natürliche und juristische Personen sein. Durch die Schließung eines Mietvertrags ergeben sich für beide Parteien Rechte und Pflichten. Die Hauptpflichten des Vermieters sind die Instandhaltung des Mietobjekts und die Erlaubnis zur Nutzung der Mietsache. Die Pflicht des Mieters ist zunächst die Zahlung des Mietzinses.



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