So schön ein Studentenleben auch sein mag, so ist es in finanzieller Hinsicht kein Zuckerschlecken, sofern nicht Eltern dahinter stehen, die das Studium komplett finanzieren oder es zumindest unterstützen. Anschaffungen für die Wohnung am Studienort sowie Lehrmittel und nicht zuletzt die Studiengebühren verschlingen enorm viel Geld.
Damit die Studenten nicht Ihr Hauptaugenmerk sowie viel Zeit auf das Arbeiten sondern auf ihr Studium richten, hat grundsätzlich jeder Student einen Anspruch auf das BAföG. Dies ist die Studienförderung des Staates nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz. Sofern das eigene Einkommen, das Einkommen des Ehegatten oder der Eltern nicht reicht, um den Bedarf zu decken, wird das BAföG an die Studenten gewährt.
Hierbei handelt es sich um einen Betrag, der zur Hälfte als Zuschuss (rückzahlungsfrei) und zur Hälfte als zinslosen Darlehen ausgezahlt wird, welches dann nach Abschluss des Studiums in kleinen Beträgen zurückgezahlt werden muss.
Zu beachten ist jedoch, dass diese Förderung altersmäßig beschränkt ist und nur gewährt wird, wenn das Studium vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen wurde.
Der derzeitige Höchstsatz beläuft sich auf 585 Euro, dieser wird auch nur bei auswärtiger Unterbringung gewährt, vorausgesetzt, der Student selbst, der Ehegatte oder die Eltern haben eine geringes Einkommen, welches nicht beim Bedarf angerechnet wird.
Zu diesem Bedarf darf auch noch monatlich ein Betrag in Höhe von 350 hinzuverdient werden, welcher sich anrechnungsfrei auf die Auszahlung des BAföG verhält.
Sollte jedoch das BAföG und auch das eigene Einkommen nicht ausreichen, um sich auch notwendige Einmalanschaffungen zu finanzieren, gibt es viele Anbieter, die einen günstigen Studentenkredit anbieten, der sich durch seinen niedrigen Zinsen auszeichnet.
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