Gleichberechtigung im Arbeitsleben
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Gleichberechtigung im Arbeitsleben

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Nur noch wenige regen sich heutzutage über das Thema Gleichberechtigung auf und die landläufige Meinung geht davon aus, wir hätten doch schon die totale Gleichberechtigung erreicht. Bei der Einstellung kommt es nicht auf den sozialen Hintergrund eines Bewerbers an sondern nur auf seine fachliche Kompetenz. Für Behinderte gibt es eine Quote und ob nun mit oder ohne Kopftuch, das spielt in der heutigen Arbeitswelt keine Rolle mehr.

Sind diese Dinge wirklich so? Vielleicht doch nicht so ganz denn ansonsten gäbe es wohl das AGG nicht. Bei dem AGG handelt es sich um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, dessen Rechtsgrundlage die EU Richtlinien sind.

Das AGG soll in erster Linie Arbeitnehmer vor Diskriminierung schützen. Das meint also, Religionszugehörigkeit oder Geschlecht im Berufsleben nichts zu suchen. Weiterhin verweist das AGG, der auf die Verpflichtung der Arbeitgeber hinweist, eine Schulung seiner Mitarbeiter im AGG durchzuführen. Denn erst wenn die Arbeitnehmer sich das Wissen angeeignet haben, können sie sich gegen Diskriminierung zur Wehr setzen. Das bedeutet, es steht dem Chef eines Unternehmens nicht frei, ob der seine Mitarbeiter in angemessener Form über das AGG informieren möchte oder nicht. Wenn sich der Arbeitgeber weigert, kann das Konsequenzen haben wie zum Beispiel die Verweigerung der Arbeitsleistung durch den Mitarbeiter bei fortlaufender Lohnzahlung.

Hier können Firmen helfen, die sich auf AGG Schulungen und andere wie z. B. Verkaufstraining spezialisiert haben. Es kann für den Arbeitgeber attraktiv sein, dass nicht nur die notwendige Schulung erfolgt sondern seine Mitarbeiter die Firma dafür nicht einmal verlassen müssen.

Inhaltlich gliedert sich die AGG Schulung in zwei Teile: Praxis und Theorie. Zuerst einmal müssen die Mitarbeiter die Paragraphen des AGG lernen. Im weiteren Verlauf müssen dann Fragen zum Stoff beantwortet werden. Wer alle Fragen vollständig und korrekt beantwortet hat bekommt dann ein Zertifikat.

Der Arbeitgeber hat aber auch die Möglichkeit, eine Inhouse Schulung durchführen zu lassen. Welche AGG Schulungsform nun die beste Lösung ist muss der Arbeitgeber entscheiden. Welche Art von AGG Schulung bevorzugt wird, muss die jeweilige Firma entscheiden.




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