Seit den Plagiatsaffären um Karl-Theodor zu Guttenberg, Silvana Koch-Mehrin oder Annette Schavan debattiert ganz Deutschland über die unrechtmäßige Aneignung fremden Gedankenguts. Das deutsche Urheberrechtsgesetz hält in den Paragrafen 51 und 63 fest, dass Werke und Texte „zum Zweck des Zitats“ wiedergegeben werden dürfen und dass dabei die Quelle deutlich anzugeben ist. Das heißt konkret:
Wörtlich wiedergegebene Textstellen sind in Anführungszeichen zu setzen. Die Quellenbelege erfolgen in Form von Fußnoten, Endnoten oder dem so genannten Harvard-System.
Sinngemäß eingefügte Passagen sollten im Konjunktiv referiert werden. Wiederum schließen sich Fußnoten, Endnoten oder Quellenangaben nach dem Harvard-System an.
Eindeutige Belege sind auch dann notwendig, wenn fremde Gedanken als Grundlage für die eigene Argumentation herangezogen und diese Gedanken in eigenen Worten referiert werden.
Wörtliche Zitate müssen im Wortlaut einschließlich aller Hervorhebungen und etwaiger Rechtschreibefehler übernommen werden. Im Zitat vorhandene orthografische Fehler kennzeichnet man durch „(sic)“ oder „(!)“. Bei Auslassungen steht „(..)“ für ein ausgelassenes Wort und „(...)“ für mehrere Wörter oder Sätze. Passt man Kasus, Numerus oder Tempus an, um das Zitat in den eigenen Text zu integrieren, setzt man notwendige Einschübe in eckige Klammern. Betont man einzelne Passagen mit Unterstreichungen oder Kursivschrift, muss man dies in eckigen Klammern vermerken.
Um falsche Wiedergaben wörtlicher Zitate zu vermeiden, sollte immer der originale Text herangezogen und nicht aus Sekundärquellen abgeschrieben werden. Kürzere Zitate fügt man in den Fließtext ein. Zitate von mehr als zwei Zeilen formatiert man als eigenen Absatz: durch engeren Zeilenabstand, gegebenenfalls durch kleinere Schrift und durch Einrücken des Textblocks.
Für Zitatbelege haben sich der Vollbeleg, der Kurznachweis und das bereits erwähnte Harvard-System etabliert. Welche Form geboten ist, unterscheidet sich von Universität zu Universität und von Fachbereich zu Fachbereich. Ebenfalls nicht mehr wegzudenken sind Quellenangaben aus dem Internet.
Internetbelege enthalten die URL und das letzte Zugriffsdatum:
Meinzenbach, Sandra: „TextArbeit SprachKonzept: Businesstexte, Firmenporträts, Fachartikel, Lektorat“. URL: http://www.textarbeit-sprachkonzept.de/ (Stand: 26. 1. 2015).
Der Vollbeleg nennt die Quelle vollständig. Allein Verlag und Auflage müssen nicht zwingend angeführt werden. Ein Beispiel: Meinzenbach, Sandra: „Neue alte Weiblichkeit. Frauenbilder und Kunstkonzepte im Freien Tanz: Loïe Fuller, Isadora Duncan und Ruth St. Denis zwischen 1891 und 1934“. 1. Aufl., Marburg: Tectum Verlag, 2010, S. 29.
Ein Kurzbeleg sieht so aus: Meinzenbach, 2010, S. 29.
Und das direkt im Text verwendete Harvard-System so: „Sprache definiert, verschafft den Dingen ihre Existenzgrundlage (...).“ (Meinzenbach, 2010, S. 29)
Bei Kurzbelegen und beim Harvard-System taucht die komplette bibliografische Angabe nur in der Literaturliste auf. Bei allen Zitierweisen gilt: Verweisen aufeinanderfolgende Fußnoten auf dieselbe Quelle, bieten sich die Abkürzungen „ebenda“ oder „ebd.“ an. Abweichende Seitenzahlen sind zu benennen. Nachweise indirekter Zitate leitet man mit „siehe“, „vergleiche“ oder „vgl.“ ein.
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