Dachdeckerarbeiten - Arbeitsschutz bei Asbestzementproduktarbeiten
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Arbeitsschutz bei Asbestzementprodukten Für Dachdecker und Dachdeckerfirmen
Asbesthaltige Hochbauprodukte dürfen nicht mehr verwendet werden. Trotzdem kann der Dachdecker bei Abbruch und Reparaturarbeiten mit eingebauten Asbestzementprodukten in Berührung kommen. Die gesundheitliche Gefährdung geht im allgemeinen von den Asbestfasern aus, die in Asbestzementprodukten in der Regel durch den hohen Anteil an Bindemittel und den geringen Anteil an Asbestfasern fest eingebunden sind. Die Asbestfasern werden aber durch mechanische Einwirkungen freigesetzt.
Die maßgeblichen Vorschriften beim Umgang mit Asbest sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft, die Gefahrstoff Verordnung und die TRGS „Asbest" - Abbruch-, Sanierungsoder Instandhaltungsarbeiten -. Nach diesen Regeln ist der ausführende Unternehmer bei Abbruch-, Sanie-rungs- und Instandhaltungsarbeiten verpflichtet zu ermitteln, ob es sich um asbestfaserhaltige Baumaterialien handelt. Denn eine Gefährdung für Arbeitnehmer und Dritte tritt vornehmlich dann auf, wenn die Asbestzementprodukte zertrümmert werden und Asbestfein-staub freigesetzt wird. Deshalb dürfen beim Umgang mit Asbestzementprodukten nur qualifizierte und sachkundige Aufsichtspersonen und unterwiesene Mitarbeiter eingesetzt werden. Der Nachweis wird durch einen behördlich oder berufsgenossenschaftlich anerkannten Lehrgang erbracht. Die Arbeitsaufnahme ist 14 Tage vorher dem Gewerbeaufsichtsamt und der zuständigen Berufsgenossenschaft schriftlich anzuzeigen. Für die Beschäftigten sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen erforderlich. In einer Betriebsanweisung und einem Arbeitsplan muss der Arbeitsablauf und die notwendigen Schutzmaßnahmen festgelegt werden.
Solche Arbeiten sollen nur von erfahrenen Dachdeckern ausgeführt werden. Dachdecker aus Bayern suchen und finden!
Unbeschichtete Asbestzementprodukte werden angefeuchtet oder mit staubbindenden Mitteln behandelt. Die Bauteile sind möglichst zerstörungsfrei zu entfernen, z. B. Schrauben abschrauben, Nägel ziehen. Die Unterkonstruktion wird abgesaugt oder mit anderen zugelassenen Verfahren behandelt.
Die Asbestzementprodukte sind vorsichtig zu stapeln und abzustransportieren. Die Teile dürfen nicht geworfen oder mittels Schuttrutschen transportiert werden. Die Kleinteile werden in staubdichten Behältern gesammelt. Die Transportbehälter müssen gekennzeichnet und abgedeckt werden. Der Transport selber darf nur von sachkundigen und zuverlässigen Unternehmen mit Transportgenehmigung und einer entsprechenden Abnahmeerklärung einer Deponie durchgeführt werden.
Die Arbeiten an Asbestzement-Bauteilen dürfen nur von besonders geschultem, sachkundigen und unterwiesenen Personal durchgeführt werden. Bei Abbruch- und Reparaturarbeiten von eingebauten Asbestzementprodukten sind die Arbeitsschutzvorschriften zu beachten.
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