Eigentlich ist es erschreckend, dass es in Deutschland noch immer keinen bundesweit einheitlichen Privatdetektiv Ausweis gibt. Deshalb haben einzelne Landesverbände von Detektiven behelfsweise selbst Privatdetektiv Ausweise entwickelt, die sie an die erfolgreichen Absolventen von Fachausbildungen ausgeben. Beim Bundesverband Deutscher Detektive BDD findet sich nicht einmal das Stichwort Privatdetektiv Ausweis.
Allerdings vergibt der Bundesverband ein eigenes Bundesverband Deutscher Detektive Gütesiegel an gute Mitglieder.
In Bayern zum Beispiel hat der Berufsverband der Privatdetektive für seine Mitglieder die Möglichkeit geschaffen, bei Absolvierung einer Fachausbildung während der Mitgliedschaft einenAusweis zu erhalten. Diese ist in drei Sprachen auf 12 Seiten so ausgestellt, dass die Personalien und die abgeschlossene Ausbildung nachzulesen sind.
Andere Berufsverbände der Privatdetektive handhaben das ähnlich. Allerdings setzt das einen Zwang zur Mitgliedschaft voraus.
Damit wird natürlich auch den Detektiven die Arbeit unnötig erschwert. Wer nicht einen behördlich gesiegelten Ausweis vorweisen kann, dem gibt man in der Regel auch keine Auskunft.
Hier hat der Gesetzgeber eindeutig Nachholbedarf, denn nicht wenige Straftaten werden nicht von den Ermittlungsorganen, sondern von Privatdetektiven aufgeklärt. Vor allem bei verschwundenen Angehörigen werden gerne Privatdetektive in Anspruch genommen, weil man sich bei denen in kürzerer Zeit bessere Erfolge erwartet, weil sie sich „nur auf den einen Fall“ konzentrieren können.
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