Seit dem ersten Januar 2005 sind alle börsennotierten Unternehmen in Deutschland und den weiteren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dazu verpflichtet, ihre Bilanzen nach den Vorgaben der internationalen IFRS-Standards zu erfassen. Diese Richtlinien werden vom IASB (International Accounting Standards Board) in London vorgegeben, Beschlossen wurde diese Umstellung von der zuständigen Europäischen Kommission bereits fast zwei Jahre zuvor, nämlich am 29. September 2003.
Vor dem ersten Januar 2005 bilanzierte nur ein kleiner Teil der deutschen Firmen nach den Regelungen des IASB. Die Mehrheit orientierte sich an den bis dahin gültigen Vorschriften des deutschen HGB (Handelsgesetzbuch). Zwischen HGB und IFRS bestehen zahlreiche, teilweise sogar schwerwiegende Unterschiede. Das Handelsgesetzbuch orientiert sich primär an einem strengen Vorsichtsprinzip. Gläubigerschutz und die Bewahrung von Kapital stehen hier deutlich im Vordergrund. Deshalb wird der Wert eines Unternehmens nach dem HGB eher zurückhaltend bestimmt. Die IFRS-Regeln funktionieren dagegen nach einem zukunftsgerichteten Chancenprinzip. Ein weiterer Unterschied betrifft die Formulierung der einzelnen Vorgaben. Die Standards des HGB sind als so genanntes Code Law verfasst. Sie sind möglichst allgemein formuliert und benötigen daher im Einzelfall eine genaue Interpretation. Die IFRS-Standards liegen dagegen als Case Law vor. Hier finden sich zahlreiche detailliert beschriebene Einzelfälle.
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