Berufliche Weiterbildung - Staatliche Förderung nutzen
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Berufliche Weiterbildung: Staatliche Förderung nutzen

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Berufliche Weiterbildung ist "in". Mit der richtigen Weiterbildung kann man auch in wirtschaftlich unsicheren Zeiten seinen Arbeitsplatz sichern. Eine Weiterbildung, möglichst mit einem anerkannten Abschluss, kann aber auch neue Berufsfelder eröffnen oder Aufstiegschancen ermöglichen. Deshalb interessieren sich immer mehr Menschen für eine qualifizierte berufliche Weiterbildung.

Für viele ein Problem: die Kosten der Weiterbildung


Leider ist eine gute Weiterbildung nicht billig. Je nach Umfang und angestrebtem Abschluss können leicht Kosten von mehreren Tausend Euro für die Dauer der Weiterbildung zusammenkommen. Dies schränkt für viele die Möglichkeiten deutlich ein. Denn gerade in beruflich unsicheren Zeiten fällt es vielen nicht leicht, so viel Geld für die eigene berufliche Zukunft "vorzustrecken".

Zum Glück gibt es aber staatliche Zuschüsse, die einem großen Personenkreis die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung ermöglichen. Der Staat unterstützt dabei die Bemühungen von Weiterbildungsinteressierten, um das allgemeine Bildungsniveau anzuheben und einer möglichen Arbeitslosigkeit vorzubeugen.

Staatliche Förderung einer Weiterbildung durch die Bildungsprämie


Die sogenannte "Bildungsprämie" wurde eingeführt, damit möglichst viele die Chance einer Weiterbildung wahrnehmen können. Durch einen staatlichen Zuschuss können somit auch Menschen in einer finanziell schwierigen Lage eine höhere berufliche Qualifikation erreichen.

Die Bildungsprämie wird dabei von drei unterschiedlichen Säulen getragen: Dies sind spezielle Prämiengutscheine, Weiterbildungsdarlehen sowie das Weiterbildungssparen. Diese staatlichen Förderprogramme ermöglichen es vielen, bei einer Weiterbildung Förderung durch den Staat in Anspruch zu nehmen.

Einen Prämiengutschein für eine Weiterbildung kann nur bekommen, wer bis maximal 17.900 Euro pro Jahr verdient. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren erhöht sich diese Verdienstgrenze auf 38.500 Euro pro Jahr. Zudem darf die Prämiensumme höchstens die Hälfte der gesamten Weiterbildungskosten betragen.

Auch für das Weiterbildungssparen gelten die oben genannten Verdienstgrenzen. In diesem Fall kann ein Arbeitnehmer für die Finanzierung seiner Weiterbildung die angesparten Vermögenswirksamen Leistungen verwenden. Das Besondere am Weiterbildungssparen ist, dass die Arbeitnehmersparzulage nicht verloren geht, obwohl die Vermögenswirksamen Leistungen für die Weiterbildung genutzt werden.

Weiterbildungsdarlehen helfen all denen, die selbst nicht genügend Rücklagen haben, um eine Weiterbildung zu finanzieren. Zinsgünstige Darlehen z.B. von öffentlich-rechtlichen Banken unterstützen somit die berufliche Weiterbildung.

Wer sich mit dem Gedanken an eine berufliche Weiterbildung trägt, informiert sich deshalb am besten rechtzeitig bei den zuständigen Arbeitsagenturen über mögliche staatliche Zuschüsse.


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